Kurzarbeitergeld: Stundennachweis – Protokoll mit Berechnung

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Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt unter anderem voraus, dass der Arbeitsausfall gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist (§ 95 Satz 1 Nr. 4 SGB III§ 99 Abs. 1 SGB III).

Mit diesem Excel-Protokoll lassen sich für jeweils einen gesamten Monat folgende Angaben dokumentieren bzw. ermitteln:

  1. tägliche Soll-Arbeitszeit,
  2. tägliche Ist-Arbeitszeit,
  3. Pausenzeiten,
  4. Urlaubstage,
  5. Krankentage.

Unterstützt wird die Dokumentation durch automatisierte Berechnungen.

Diese Arbeitshilfe finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB ZAAAH-54405.

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