Die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets

Seit dem 01.07.20211 ergeben sich im Umsatzsteuergesetz aufgrund der Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets (MwSt-Digitalpaket) durch das Jahressteuergesetz 2020 weitreichende Änderungen und Neuerungen. Neben dem neu eingeführten Fernverkauf in § 3c UStG (zuvor: Versandhandelsregelung) bilden der One-Stop-Shop (oss), der Import-One-Stop-Shop (105S) und der Betrieb einer elektronischen Schnittstelle die Kernelemente der Neuerungen.

Das Whitepaper beleuchtet neben den Voraussetzungen auch die Wirkungsweise und das Zusammenspiel von Fernverkauf, elektronischer Schnittstelle, OSS und IOSS.

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