Schriftliche StB-Prüfung 2020: Schenkungsteuer und Bewertungsrecht

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Hintergrund: Am 6.10. ist die schriftliche StB-Prüfung 2020 mit der „gemischten Klausur“, bestehend aus Aufgaben aus dem Verfahrensrecht, der Umsatzsteuer und dem Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertungsrecht gestartet. Dies Klausur fällt traditionell am schlechtesten von den 3 zu schreibenden Klausuren aus. Dies liegt zum einen sicher an der Tatsache, dass dies der 1. Prüfungstag ist. Zum anderen ist aber der Prüfungsstoff vom Umfang her traditionell absolut nicht zu schaffen – es ist einfach zu viel – und gerade Verfahrensrecht ist bei BWLern unbeliebt. Das können eher die Juristen und davon gibt es nicht viele in der StB-Prüfung.

Bei der Teilaufgabe zur Erbschaft-/Schenkungsteuer am 1. Tag hat es nun eine riesige Überraschung gegeben. In der Vergangenheit wurde stets ein Erbfall erbschafsteuerlich abgeprüft. Diesmal war es eine Schenkung. Viele haben auf die Vergangenheit vertraut und sich mit der Schenkung wenig bis gar nicht befasst. Gegenüber dem Erbfall gibt es hier aber einige Besonderheiten zu beachten. In SteuerStud 3/2020 S. 388, NWB BAAAH-44304, hatte unsere Autorin zu ErbSt-/SchenkungsSt-Themen, Frau Dr. Lehmann, Dozentin bei der GfS, jedoch gerade die Schenkung zum Thema gemacht. Zusätzlich wurde eine Klausur hierzu zur Verfügung gestellt (Beilage zu SteuerStud 6/2020 S. 22, NWB RAAAH-44368). Dies waren also ein Beitrag und eine Klausur „für den Fall der Fälle“, die sich nun als absolute „Volltreffer“ herausgestellt haben. Hatte man diesen Beitrag zzgl. Klausur gelesen und durchgearbeitet, konnte man voll punkten. Zudem war in der aktuellen StB-Prüfungsklausur Betriebsvermögen zu bewerten. Auch hier galt: Wer die Klausur in der Beilage zu SteuerStud 3/2020 S. 24, NWB HAAAH-36763, bearbeitet hatte, war fein raus.

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