Zusätzliche Beratungsaufträge durch fundierte Liquiditätsplanung

Als steuer- und wirtschaftlicher Berater sind Sie erster Ansprechpartner bei Liquiditätsfragen Ihrer Mandanten. Denn die Unternehmenszahlen für das Liquiditäts-Management liegen Ihnen bereits aus Bilanz und GuV vor. Nutzen Sie dieses Wissen, um mit der Liquiditäts-Planung zusätzliche Beratungsaufträge zu generieren. Denn Liquiditätsplanung ist ein lohnendes Geschäft. Sie helfen Ihren Mandanten dabei, Pleiten zu verhindern und in Kreditgesprächen mit der Bank zu argumentieren. Wir empfehlen Ihnen, in zwei Schritten vorzugehen:

Schritt 1: Ermitteln Sie die kurzfristige Zahlungsfähigkeit

Zunächst ist es wichtig, in die nahe Zukunft zu schauen: Können Ihre Mandanten mit der vorhandenen Liquidität alle Zahlungsverpflichtungen in den nächsten Wochen erfüllen? Mit anderen Worten: Sie sollten die Liquiditätsreichweite bestimmen – am schnellsten geht das mit den drei Liquiditätsreichweiten-Kennzahlen I bis III.

Am aussagefähigsten – da am umfassendsten – ist dabei die Liquiditätsreichweite III: Sie ergibt sich, wenn Sie die durchschnittlichen verfügbaren Mittel durch die durchschnittlichen monatlichen betrieblichen Auszahlungen dividieren. Die rein betrieblich verursachten Auszahlungen müssen dabei um alle Positionen ergänzt werden, die zu weiteren Mittelabflüssen führen. In Betracht kommen z. B. Steuernachzahlungen, Tilgungen oder Entnahmen. Ausgangspunkt für diese Planung sind die aktuellen Zahlen bzw. die Zahlen aus dem Vorjahr, die bei Ihren Mandanten vorliegen.

Grundsätzlich gilt: Je größer der Wert desto „entspannter” ist die Liquiditätslage. Der Wert der Liquiditätsreichweite III sollte mindestens 1 Monat betragen. 

Schritt 2: Erstellen Sie eine genaue Liquiditätsplanung

Da die Kennzahlen nur eine Momentaufnahme ermitteln, sollten Sie im nächsten Schritt eine Liquiditätsplanung für mindestens 1 Jahr erstellen. Damit können Sie die Liquiditätslage noch exakter beurteilen.

Ausgangspunkt für die Liquiditätsplanung ist immer die operative Planung von Umsätzen, Kosten, Investitionen usw. Wichtig: Kontrollieren Sie die Positionen daraufhin, ob bzw. wann tatsächlich Zahlungen entstehen. Das bedeutet z. B., dass Abschreibungen bei der Liquiditätsplanung nicht berücksichtigt werden. Und die Umsätze müssen ggf. korrigiert werden, wenn auf Rechnung verkauft wird.

Planen Sie auf diese Weise alle wichtigen Ein- und Auszahlungspositionen, einschließlich der flüssigen Mittel und der Kreditlinie, monatlich für 1 Kalenderjahr. Nach Ablauf jeden Monats sollten Sie unbedingt auch die Ist-Werte den Plan-Werten gegenüberstellen. Damit erkennen Sie Abweichungen frühzeitig und können bei Bedarf Steuerungsmaßnahmen einleiten.

Zusätzlich: Richten Sie ein Frühwarnsystem ein

Zusätzlich zur Liquiditätsplanung sollten Sie bei Ihrem Mandanten regelmäßig Anzeichen für Liquiditätsengpässe in der GuV, der Bilanz, der Kontoführung und bei weiteren qualitativen Faktoren prüfen. So erkennen Sie auf einen Blick kritische Situationen. In der GuV sollten Sie beispielsweise bei folgenden Anzeichen wachsam sein:

  • Sinkende Umsätze: Bei welchen Hauptkunden, Kundengruppen gehen die Umsätze zurück?
  • Rückläufiger Ertrag und (steigende) Verluste: Analysieren Sie die Ursachen bei den Positionen Rohertrag und Kosten.
  • Sinkender Cashflow: Beachten Sie besonders dabei Entnahmen/Ausschüttungen, regelmäßige Ersatzinvestitionen und Tilgungen.
  • Keine Kapitaldienstfähigkeit: Zu erwarten sind Probleme mit Kreditverlängerungen und bei weiterem Kreditbedarf.

Möchten Sie ein umfassenderes Frühwarnsystem für Ihre Mandanten installieren, sollten Sie auch hier mit Kennzahlen arbeiten. Beobachten Sie insbesondere die Kennzahlen bzw. Kennzahlensysteme Working Capital, Return on Investment (ROI), Umschlagshäufigkeiten, Cashflow sowie Rentabilitäten und Liquiditätsgrade – gibt es bei diesen deutliche negative Veränderungen im Zeitablauf, steht die Ampel mindestens auf „gelb“.

 

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