Wirtschaftsgut leasen oder finanzieren?

Mit dem NWB-Tool „Finanzierung vs. Leasing“ schnell zum individuellen Ergebnis

Wird ein neues Wirtschaftsgut angeschafft, stellt sich Unternehmern die Frage, ob es aus Eigen- oder Fremdkapital finanziert oder geleast werden soll. Dabei geht der Trend zum Leasing. Vor allem das Pkw-Leasing ist mit einem Anteil von fast 44 % aller im Jahr 2020 neu zugelassenen Straßenfahrzeugen weit verbreitet. Daneben kommt auch eine Vielzahl weiterer Wirtschaftsgüter wie Maschinen, technische Anlagen oder IT-Ausstattung für das Leasing infrage. Im Jahr 2019 waren bereits 24 % aller neuen mobilen Investitionsgüter in Deutschland geleast. Bis 2019 wurde ein stetiges Wachstum der Leasing-Investitionen in Deutschland verzeichnet, bevor 2020 das Volumen der Leasing-Neuinvestitionen in Deutschland erstmals sank und einen Rückgang um 9,5 % verzeichnete. Es zeigte sich 2020 allerdings auch eine Verschiebung der Leasingquote hin zu einer Steigerung im Bereich des Mobilien-Leasings. Gerade in Krisenzeiten scheint Leasing für Unternehmer attraktiver geworden zu sein als die Investition in Anlagevermögen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Hilfe des in der NWB Datenbank abrufbaren Tools „Finanzierung versus Leasing“, NWB HAAAE-00243, schnell entscheiden können, welche Finanzierungsform im individuellen Fall vorteilhafter ist: Eigen-/Fremdfinanzierung oder Leasing.

 

Finanzierung vs. Leasing – Berechnungsprogramm, NWB HAAAE-00243

Kernaussagen
  • Die ohnehin attraktive Finanzierungsform Leasing bekommt in Krisenzeiten eine noch größere Bedeutung.

  • Zur Entscheidung zwischen Leasing oder Finanzierung eines Wirtschaftsguts aus Eigen- oder Fremdkapital können vielfältige Faktoren herangezogen werden; die reine Kostenfrage ist ein wichtiger, aber bei vielen Unternehmern nicht der einzige Schritt zur Entscheidungsfindung.

  • Mit dem NWB-Berechnungsprogramm „Finanzierung vs. Leasing“ können Sie nach Eingabe des Finanzierungs- und des Leasingangebotes mit wenigen Schritten einen Vorteilhaftigkeitsvergleich durchführen.

  • Das Berechnungsprogramm bietet noch zahlreiche weitere Auswertungs- und Berechnungsmöglichkeiten.

I. Definition

Leasing ist eine Form der Nutzungsüberlassung. Der Begriff stammt aus dem englischen (to lease = mieten, pachten). Dabei gibt es verschiedene Ausgestaltungsformen, in denen Leasing angeboten wird. Ob diese Variante der Finanzierung grundsätzlich vorzuziehen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Neben den wirtschaftlichen Faktoren können auch bilanzpolitische, steuerliche oder persönliche Überlegungen die Entscheidung beeinflussen.

II. Allgemeine Rahmenbedingungen sowie Vor- und Nachteile des Leasings

1. Frage nach dem Eigentum

Gegen Leasing und für die finanzierte Investition spricht bei manchen Unternehmern die Frage nach dem Eigentum: Ein geleaster Gegenstand geht nicht in das Eigentum des Leasingnehmers über, sondern bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit – zumindest zivilrechtlich – Eigentum des Leasinggebers.

2. Einschränkungen bei der Nutzung

Damit einher gehen gewisse Einschränkungen bei der Nutzung des Leasinggutes. Hier lohnt es sich, den Leasingvertrag genau zu prüfen. Beim Pkw-Leasing kann z. B. für Wartung und Reparatur eine Werkstattbindung vorgeschrieben sein. Treten Schäden auf – egal, ob durch den Leasingnehmer oder eine dritte Person verursacht –, ist der Leasinggeber zu informieren und es kann ggf. Vorgaben zum weiteren Vorgehen geben.

3. Kompensation bei Wertverlust

Bei einem durch einen selbstverschuldeten Unfall entstandenen Wertverlust kann der Leasinggeber eine Kompensation zum Ende des Leasingzeitraums verlangen. Im Vergleich zum Eigentum stellt dies jedoch nicht zwangsläufig einen Nachteil dar. Denn auch dann, wenn das Fahrzeug im Eigentum des Unternehmers steht, kann dieser nach einem Unfall nur mit einem geringeren Veräußerungserlös rechnen und trägt somit den Wertverlust. Zumindest bis zum Wiederbeschaffungswert wird der Wertverlust jedoch in beiden Fällen bereits nach dem Unfall durch die Kasko-Versicherung ersetzt.

4. Wertverlust durch Abnutzung

Allgemein verbreitet ist die Meinung, dass ein Pkw innerhalb des ersten Jahres seiner Zulassung bis zu 50 % seines Wertes verliert, und das ganz ohne Unfall oder Lackschaden. Tatsächlich ist es zwar so, dass im ersten Jahr nach der Zulassung der Wertverlust am höchsten ist. Die Marke von 50 % Restwert ausgehend vom Listenpreis wird – abhängig von Marke und Modell – allerdings erst etwa im dritten Jahr nach der Erstzulassung erreicht. Dieses Wertverlustrisiko trifft den Eigentümer bei Finanzierung aus dem Eigen- oder Fremdkapital umso härter, da dem eingesetzten Kapital nach wenigen Jahren nur noch ein deutlich geringerer Wert gegenübersteht.

5. Vertragsbindung – Planbarkeit der Kosten

In der Regel geht mit einem Leasingvertrag eine mehrjährige Vertragsbindung einher. Dies schränkt einerseits die Flexibilität ein, bietet aber auch Planungssicherheit. Durch die vorab vereinbarte regelmäßige Leasingrate ist die monatliche Belastung bis zu einem gewissen Grad vorhersehbar. Kann die Leasingrate jedoch aufgrund unvorhergesehener Ereignisse plötzlich nicht mehr geleistet werden, tritt also Zahlungsverzug ein, kann der Leasinggeber ggf. den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen. Sollte das Wirtschaftsgut aus irgendeinem Grund nicht mehr benötigt werden, sind die Leasingraten üblicherweise weiterhin zu entrichten, wenn der Vertragspartner nicht nach einer Abstandszahlung der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt.

Laufende Kosten wie Betankung und Wartung sind i. d. R. vom Leasingnehmer zu tragen, wobei einige Leasingverträge kostenpflichtig die Übernahme von Wartungsaufgaben anbieten. In diesen Fällen muss sich der Leasingnehmer nicht mehr aktiv um die Wartung kümmern.

Bei Beendigung des Leasings können ungeplante Zahlungen, wie o. g. Ablösewert oder Nachzahlungen aufgrund einer überschrittenen vereinbarten Kilometerbegrenzung, anfallen. Alle diese Aufwendungen, die aus einer Wertminderung des Fahrzeugs resultieren, belasten jedoch auch den Eigentümer bei einer Finanzierung.

6. Vermeidung technischer Überalterung

Nach Ablauf des Leasingzeitraums kann der Gegenstand erworben oder zurückgegeben werden, ohne sich weiter um die Veräußerung zu kümmern. Gerade in Branchen, in denen der technische Fortschritt sehr schnell vonstatten geht, die technischen Anlagen und Maschinen also der neusten Technik regelmäßig angepasst werden müssen, kann mit Hilfe des Leasings sichergestellt werden, dass immer die neuesten technischen Modelle genutzt und Anlagen regelmäßig erneuert werden, ohne dass sich der Unternehmer selbst um die Weiterveräußerung der alten Gegenstände kümmern muss. Oftmals während des Leasingzeitraums angebotene Austauschoptionen tragen ebenso dazu bei, technische Überalterung zu vermeiden.

7. Liquiditätsaspekte

Häufig entscheiden sich Unternehmer, ein Wirtschaftsgut zu leasen, um den Kaufpreis nicht in voller Höhe vorfinanzieren zu müssen. Das schont die Liquidität und erhöht die Kapitalbindung im Unternehmen. Es sinkt damit die Gefahr, dass die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes zulasten weiterer notwendiger Investitionen oder der Vorfinanzierung von Produktionsfaktoren erfolgt.

8. Bilanzausweis

Um sich die Möglichkeit kurzfristiger Kapitalbeschaffungsmaßnahmen offenzuhalten, ist ein aussagekräftiger Jahresabschluss wichtig. Daher sind bei der Entscheidung zwischen Finanzierung und Leasing eines Wirtschaftsguts auch die Auswirkungen auf die Bilanz zu bedenken. Ein finanzierter Kauf erhöht im ersten Schritt das Anlagevermögen und auch die Anlagequote. Im Gegenzug mindert sich jedoch im Falle von Fremdfinanzierung die Eigenkapitalquote. Der Vorgang ist aus der Bilanz also deutlich abzulesen.

Ob ein geleastes Wirtschaftsgut in der Bilanz auszuweisen ist, hängt im Wesentlichen davon ab, wem das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist. Mangels konkreter handelsrechtlicher Vorgaben werden zur Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers in der Praxis die steuerlichen Leasingerlasse herangezogen. Diese bestimmen, ob Leasinggeber oder -nehmer das Wirtschaftsgut in der Bilanz auszuweisen haben, und stellen hierfür vorrangig auf die vertragliche Ausgestaltung des jeweiligen Leasingverhältnisses ab.

Selbst wenn gem. den Leasingerlassen das Wirtschaftsgut dem Leasinggeber zuzurechnen und somit üblicherweise nicht in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen wird, könnte das Vertragsverhältnis trotzdem in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen werden. Es kann die Auffassung vertreten werden, dass ein Ausweis des durch das Leasing erworbenen Nutzungsrechts in der Handelsbilanz unter Anlehnung an IFRS 16 möglich ist.

9. Steuerliche Überlegungen

Die weiteren Voraussetzungen wie betriebliches Erfordernis und Angemessenheit vorausgesetzt, sind die Leasingraten als Betriebsausgaben abziehbar und mindern damit das zu versteuernde Einkommen. Bei der Finanzierung des Wirtschaftsgutes sind es dagegen Abschreibungen und Schuldzinsen, die den Gewinn mindern.

Die üblicherweise am Beginn des Leasingverhältnisses zu zahlende Leasingsonderzahlung ist laut BFH als vorausgezahltes Nutzungsentgelt zu qualifizieren. Entsprechend ist die Leasing-Sonderzahlung – zumindest bei Bilanzierern – auf die Laufzeit des Leasings zu verteilen. Bei Unternehmern, die ihren Gewinn mit Hilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, hat eine Aufteilung nur bei einer Laufzeit des Vertrages von mindestens fünf Jahren zu erfolgen.

Unterliegt der Unternehmer der Gewerbesteuer, sind noch folgende Besonderheiten zu beachten: Zinsen sind dem Gewerbeertrag voll hinzuzurechnen, Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter nur zu 20 %. Dies erscheint sinnvoll vor dem Hintergrund, dass in den Leasingraten i. d. R. ein Zinsanteil enthalten ist. Hier kann allerdings nicht auf den tatsächlichen Zinsanteil verwiesen werden – es sind die pauschalen 20 % der Leasingraten hinzuzurechnen. Ins Gewicht fällt die Hinzurechnung jedoch erst, wenn eine Summe von 200.000 € an hinzuzurechnenden Aufwendungen überschritten wird.

Ebenso ist bei der Frage nach der höheren steuerlichen Ersparnis ggf. eine private Nutzung des betrieblichen Gegenstandes einzupreisen.

III. Finanzierung vs. Leasing – was ist günstiger?

1. Berechnungsprogramm „Finanzierung vs. Leasing“

Für den Großteil der Unternehmer kommt letztendlich der Frage, welche Form kostengünstiger ist, entscheidende Bedeutung zu. Eine gute Ersteinschätzung, welche der beiden Finanzierungsformen günstiger ist, kann das Berechnungsprogramm „Finanzierung vs. Leasing“ geben. Darin kann durch Eingabe der Konditionen schnell errechnet werden, welches Modell rein aus finanzieller Sicht kostengünstiger ist bzw. wie groß die Differenz zwischen den beiden Formen voraussichtlich sein wird. Anhand eines Beispiels wird im Folgenden die Anwendung des Tools sowie seine Aussagekraft verdeutlicht.

Download-Tipp

Das Berechnungsprogramm „Finanzierung vs. Leasing“ können Sie in der NWB Datenbank unter NWB HAAAE-00243 aufrufen.

2. Beispiel

Unternehmer A betreibt einen Gewerbebetrieb, die Gewinnermittlung erfolgt nach Betriebsvermögensvergleich. Er möchte einen BMW X3 anschaffen, den er voraussichtlich zu 85 % für betriebliche Fahrten verwendet. Sein durchschnittlicher Steuersatz beträgt 42 %, die Gewerbesteuer kann voll auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Schritt 1: Eingabe von steuerlichen Daten

Zuerst muss geklärt sein, um welches Unternehmen es sich handelt, wie die Gewinnermittlung vorgenommen wird und welche Abschreibungsmethode anzuwenden ist. Auch der geplante private Nutzungsanteil bzw. die darauf entfallende Steuer wird in die Berechnung einbezogen. Das Ausfüllen dieser Daten dient einer genau auf das Unternehmen zugeschnittenen Berechnung.

Bei unserem Beispielunternehmer sieht die erste Seite damit so aus:

Übersicht 1

Schritt 2: Beschaffung und Eingabe der notwendigen Daten zur Berechnung

Aus dem Leasingangebot sollten sich die erforderlichen Daten i. d. R. ergeben. Die Angaben für den Kauf erhalten Sie beim Händler und der Bank.

A hat sich von der BMW-Bank jeweils ein Leasing- und ein Finanzierungsanbot für sein gewünschtes Fahrzeug geben lassen. Die Daten trägt er nun entsprechend ein (vgl. dazu Übersicht 2).

Übersicht 2

Wurden für die Berechnung notwendige Angaben nicht angegeben, weist das Tool auf die noch zu füllenden Felder hin.

Schritt 3: Ausgabe der Auswertungen

Nach einem Klick auf die „Berechnen“-Schaltfläche rechts oben wird das Gesamtergebnis angezeigt (vgl. Übersicht 3).

Übersicht 3

In unserem Beispiel ist das Leasing günstiger als die angebotene Finanzierung. Zwar ist die Steuerersparnis beim Kauf mehr als doppelt so hoch, jedoch machen die hohen Kreditraten den Kauf in diesem Fall im Vergleich unattraktiver.

Es lassen sich im Nachgang noch weitere Anpassungen der Parameter vornehmen oder im Drop-Down-Menü genauere Auswertungen und Berechnungsgrundlagen ausgeben (vgl. Übersicht 4).

Übersicht 4

Mit diesem Tool lassen sich recht einfach auch verschiedene Angebote durchrechnen, speichern und vergleichen, um sich die Entscheidungsfindung etwas zu erleichtern.

IV. Hinweis zur Eigenkapitalfinanzierung: Opportunitätskosten berücksichtigen

Lässt sich das neue Wirtschaftsgut aus vorhandenen liquiden Mitteln bzw. dem Eigenkapital finanzieren, ohne Mittel von dritter Stelle beschaffen zu müssen, klingt das im ersten Moment als die immer günstigere Finanzierungsform, da hier keinerlei Zinsen abzuführen sind.

Hierbei werden oft die Opportunitätskosten vergessen. Die für den Kauf des Wirtschaftsgutes eingesetzten Mittel, die zum Kaufzeitpunkt in einem großen Betrag abfließen, können unter Umständen danach schmerzhaft fehlen. Daher ist eine frühzeitige Einbeziehung der Ausgaben in die Liquiditätsplanung unerlässlich.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Mittel dann nicht bei der Finanzierung von Waren, Rohstoffen, Personal oder sonstigen Einzelkosten fehlen. Dadurch beschränktes Produktionsvolumen mindert in diesem Fall den erwirtschafteten Ertrag. Daher sollte auch bei der Finanzierung über Eigenkapital ein Zinssatz in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen werden.

Durch Einsatz der Mittel in anderen Bereichen (z. B. Produktion), könnte im Einzelfall ein höherer Ertrag erzielt werden, als Zinsaufwand für die Finanzierung des Wirtschaftsgutes durch Fremdkapital anfiele. Das gilt insbesondere deshalb, weil eine langfristig geplante Finanzierung eines Wirtschaftsgutes i. d. R. zu günstigeren Konditionen erfolgen kann als eine kurzfristige Finanzierung von Umlaufvermögen.

Download-Tipps
  • Das Berechnungsprogramm „Leasing“, NWB RAAAB-88120, ermöglicht es, für ein Leasingverhältnis die Angemessenheit der jeweils vorgegebenen Leasingkonditionen aus unterschiedlichen Blickrichtungen zu prüfen. Zudem können die erforderlichen Leasingkonditionen bestimmt werden, die zur Erzielung bestimmter Parameter (Effektivzinssatz, Leasingrate, Leasingdauer) gegeben sein müssen.

  • Die Checkliste „Leasing“, NWB ZAAAE-87278, verdeutlicht, was Sie bei Leasing-Finanzierungen im Interesse Ihrer Mandanten prüfen sollten.

  • Das Berechnungsprogramm „Kfz: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch“, NWB ZAAAD-37232, ermittelt für die Anwendung der 1 %-Methode oder der Fahrtenbuchmethode die jeweils steuerlich relevanten Werte und Auswirkungen.

V. Fazit

Zur Entscheidung zwischen Leasing oder Finanzierung eines Wirtschaftsguts aus Eigen- oder Fremdkapital können vielfältige Faktoren herangezogen werden. Die reine Kostenfrage ist ein wichtiger Schritt zur Entscheidungsfindung, bei vielen Unternehmern allerdings nicht der einzig relevante Faktor. Trotzdem ist zu empfehlen, die Kosten beider Formen umfassend zu vergleichen, um die Entscheidung letztlich auf eine solide Grundlage stellen zu können.

Autoren

StB B.A. Ingrid Ecker
ist Mitarbeiterin der BFMT Gruppe. Sie ist schwerpunktmäßig im Bereich der laufenden und gestaltenden Steuerberatung tätig.

WP/StB Dr. Martin Trost
ist Partner der BFMT Gruppe und schwerpunktmäßig in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung tätig.

Fundstelle(n):
NWB-BB 9/2022 Seite 259
NWB WAAAJ-19982

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