Restrukturierungs- und Sanierungsberatung nach dem SanInsFoG

Zum 1. Januar 2021 sind das Gesetz zur Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklung (SanInsFoG) und als dessen Teil das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Diese Gesetze werden die Beraterpraxis in den Bereichen Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz ganz grundlegend verändern. Im Interview mit NWB zeigt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Ralf Demuth die Chancen auf, die sich für Steuerberater dadurch ergeben.

Dr. Demuth ist Partner bei c·k·s·s Carlé Korn Stahl Strahl in Köln. Gemeinsam mit Prof. Dr. Volker Römermann gibt er die neue Zeitschrift „NWB Sanieren und Restrukturieren“ heraus, die am 23. Februar erscheinen wird.

Das Videointerview mit Prof. Dr. Volker Römermann finden Sie ebenfalls hier auf nwb.de.


Insolvenzverwaltung war bisher ein Thema, das von Juristen dominiert wurde. Zum 1. Januar 2021 sind das Gesetz zur Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklung (SanInsFoG) sowie das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Inwiefern bieten diese Gesetze jetzt auch Steuerberatern eine Chance zum Eintritt in diesen Markt?

Nun ja, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügen über hervorragende rechtliche Kenntnisse, die in Kombination mit deren bilanz- und steuerrechtlicher Expertise einerseits und dem wirtschaftlichen Verständnis andererseits im Interesse der Planbetroffenen eine effiziente Überwachung des Schuldners gewährleisten. Der fakultative Restrukturierungsbeauftrage kann sogar unmittelbaren Einfluss auf die Sanierung bzw. Restrukturierung nehmen, indem er die Verfahrensbeteiligten aktiv dabei unterstützen kann, einen tragfähigen Restrukturierungsplan zu entwickeln und damit im Interesse aller Beteiligten den Restrukturierungsprozess voranzubringen. Dabei fungiert er als Mediator oder Vermittler der verschiedenen Interessen, der mit seinem Know-how in Sanierungsfragen in der Lage ist, zu helfen, diese „unter einen Hut zu bringen“. Insofern sehe ich sehr gute Chancen für unternehmerisch denkende Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, in diesen attraktiven Beratungsmarkt einzutreten.

 

Warum lohnt es sich aus Ihrer Sicht für Steuerberater, sich auf dem Gebiet der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung zu engagieren und in den Aufbau des Geschäftsfeldes zu investieren?

Das liegt auf der Hand: Es handelt sich um einen beratungsintensiven Bereich, in dem gute Honorare zu realisieren sind. Hinzu kommt, dass es für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit eröffnet, das eigene Beratungsprofil zu schärfen, um auf diese Weise auf die zunehmende Digitalisierung und deren Auswirkung auf die klassische Steuerberatung zu reagieren. Schließlich ist derzeit nicht vorhersehbar, wie sich die zunehmende Automatisierung im Bereich der klassischen Deklarationsberatung auf das Beratungsgeschäft auswirken wird. Darüber hinaus darf nicht unterschätzt werden, dass durch die Tätigkeit im Bereich der Restrukturierungsberatung Folgeberatungsaufträge generiert werden können. Schließlich profitiert von einer erfolgreichen Restrukturierung im Ergebnis nicht nur der Schuldner, sondern sämtliche Planbetroffenen, die bei einer drohenden Insolvenz nicht nur mehr Geld, sondern auch einen Kunden verlieren. Dies spricht sich rum und kann wie ein Multiplikator wirken! Insofern erscheint es mir naheliegend, sich diesem Tätigkeitsfeld zuzuwenden, um das bisherige Tätigkeitsgebiet zu erweitern. 

 

Was unterscheidet die neuen Tätigkeitsgebiete Restrukturierungsbeauftragter und Sanierungsmoderator voneinander?

Der Sanierungsmoderator soll ja auf den Plan treten, bevor eine umfassende Restrukturierung des Unternehmens erforderlich wird. Seine Aufgaben gleichen der eines Mediators, der als neutrale Person vermittelnd die gegenläufigen Interessen von Schuldner und Gläubiger „unter einen Hut“ bringen soll. Auf diesem Weg kann im Idealfall die Krise frühzeitig durch konsensuales Zusammenwirken abgewendet werden. Der Restrukturierungsbeauftragte tritt an, wenn umfassendere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den künftigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Hier geht es darum, die Mehrheit der Planbetroffenen sowie den Schuldner und gegebenenfalls das Restrukturierungsgericht von der Tragfähigkeit des Konzepts zu überzeugen. Zudem hat der Restrukturierungsbeauftragte unter anderem die Erfüllung der den Gläubigern nach dem Restrukturierungsplan zustehenden Ansprüche zu überwachen. Außerdem kann das Restrukturierungsgericht dem Restrukturierungsbeauftragten Kontroll- und Verwaltungsbefugnisse übertragen, so z. B. die Befugnis, die Geschäftsführung des Schuldners sowie dessen Geldverkehr zu überwachen oder unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Dieser kursorische Abriss der Aufgaben und Befugnisse des Restrukturierungsbeauftragten zeigt, wie umfassend – und spannend – dessen Aufgabengebiet ist.

 

Welche besonderen Qualifikationen benötigen Steuerberater, um als Restrukturierungsbeauftragter und Sanierungsmoderator tätig zu werden?

Neben den rechtlichen und kaufmännischen Fähigkeiten, die Sanierungsmoderatoren und Restrukturierungsbeauftragte zweifelsfrei haben müssen, spielen meines Erachtens die „Berater-Softskills“ eine überragende Rolle: Moderatoren oder Beauftragte benötigen ein ordentliches Maß an Empathie um zu erreichen, dass Planbetroffene bzw. Gläubiger im Interesse der Sanierung des Unternehmens – und damit zum Vorteil aller – zum Verzicht auf Rechte bereit sind. Dies ist für mich der eigentliche Reiz der Tätigkeit!

 

Seitdem der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt hat, haben die Insolvenzgerichte fast nichts mehr zu tun. Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben. Wird bald die von vielen Experten erwartete Insolvenzwelle über Deutschland hereinbrechen? Oder lässt sich – u. a. durch die neuen gesetzlichen Regelungen – das Schlimmste noch verhindern?

Hier wäre die sprichwörtliche Glaskugel hilfreich, um eine Aussage treffen zu können. Es ist jedoch zu befürchten, dass Ende dieses Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres die Fallzahlen bei den Insolvenzgerichten erheblich steigen werden. Denn für viele Unternehmen in den durch die COVID-Krise besonders betroffenen Bereichen, wie zum Beispiel dem Textileinzelhandel, dürften die Krisenbekämpfungswerkzeuge, die durch die Einführung des Sanierungsmoderators und des Restrukturierungbeauftragen nunmehr zur Verfügung stehen, zu spät kommen, da aus dem Krisenfall bereits der Insolvenzfall geworden ist.

 

Ende Februar bringt NWB das neue Themenpaket NWB Sanieren und Restrukturieren mit der von Ihnen herausgegebenen, gleichnamigen Zeitschrift auf den Markt. Was dürfen die Leser, insbesondere aus der Berufsgruppe der Steuerberater, davon erwarten?

Das Themenpaket NWB Sanieren und Restrukturieren stellt für Steuerberater nicht nur eine interdisziplinäre Informationsquelle dar, die praxisnah und themenübergreifend das für die tägliche Arbeit erforderliche Wissen vermittelt. Es hat auch den Anspruch, gleichsam eine Art Werkzeugkasten zu sein, in dem der Nutzer eine Vielzahl der für die tägliche Arbeit erforderlichen Hilfsmittel findet. Zugleich soll es eine Plattform für einen Erfahrungsaustausch zwischen den Kollegen sein, die die Möglichkeit zum Netzwerken bietet, um so den Einstieg in die Welt der Sanierung und Restrukturierung zu erleichtern.

NWB Sanieren und Restrukturieren | Rettungspaket für Krisenhelfer.

Videointerview mit Prof. Dr. Volker Römermann – Sanieren und Restrukturieren nach Inkrafttreten des SanInsFoG

Seit dem 1. Januar 2021 sind das Gesetz zur Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklung (SanInsFoG) sowie das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Dadurch ergeben sich für die Sanierung von Unternehmen in der Krise ganz neue Möglichkeiten – und auch für deren steuerliche Berater! Im Interview mit NWB erläutert Prof. Dr. Volker Römermann die aus seiner Sicht „revolutionären“ Veränderungen und zeigt auf, welche großen Chancen für Steuerberater damit verbunden sind.

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