Online-Nachricht - Donnerstag, 29.07.2021

Einkommensteuer | Betriebliche Altersversorgung als außerordentliche Einkünfte (BFH)

Erfolgt die Auszahlung des im Aufbaukonto über mehrere Jahre im Wege der Entgeltumwandlung angesammelten Versorgungsguthabens als Einmalzahlung, kann eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG anzunehmen sein (BFH, Urteil v. 23.4.2021 - IX R 3/20; veröffentlicht am 29.7.2021).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die im Zuge der Auflösung eines Versorgungsguthabens aus einer betrieblichen Altersversorgung vorgenommene Kapitalauszahlung tarifermäßigt besteuert wird.

Der BFH führte aus:

  • Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor.
  • Dem Merkmal der Außerordentlichkeit steht nicht entgegen, wenn dem Arbeitnehmer daneben eine weitere Altersversorgung aus einem vom Aufbaukonto getrennten arbeitgeberfinanzierten Basiskonto zusteht, das darauf angesparte Versorgungsguthaben jedoch noch nicht zur Auszahlung gelangt ist.

 
Quelle: BFH, Urteil v. 23.4.2021 - IX R 3/20; NWB Datenbank (JT)

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