Online-Nachricht - Donnerstag, 30.09.2021

Einkommensteuer | Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG (BFH)

Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer (BFH, Urteil v. 17.3.2021 - IV R 20/18; veröffentlicht am 30.9.2021).

Sachverhalt Der Kläger, der als Kommanditist an einer gewerblich tätigen Fonds-KG beteiligt war, erstritt wegen fehlerhafter Angaben in dem Fondsprospekt vor dem Zivilgericht eine Schadensersatzleistung nebst Rechtshängigkeitszinsen gegen eine GmbH, die den Fondsprospekt erstellt hatte. Der Schadensersatz wurde dem Kläger Zug um Zug gegen Abtretung seiner sämtlichen Ansprüche aus der Beteiligung an der A KG zugesprochen. Im Gewinnfeststellungsbescheid für die KG stellte das FA insoweit einen laufenden Sonderbetriebsgewinn des Klägers fest, wobei es neben der Schadensersatzleistung auch die Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen berücksichtigte.

Der Kläger machte zunächst erfolglos beim FA geltend, es handele sich um einen Veräußerungsgewinn nach §§ 16, 34 EStG und die ihm zustehenden Prozesszinsen seien nicht Teil von Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern stellten Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Mit seiner Klage berief sich der Kläger dann auf das BFH-Urteil v. 6.9.2016 - IX R 44/14 (BStBl 2018 II, 323, s. hierzu Fink, NWB 9/2017 S. 643) und machte geltend, dass der erhaltene Schadensersatz nebst Zinsen schon nicht einkommensteuerbar sei. Das FG gab ihm Recht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 5.6.2018 - 5 K 5280/16), die Revision führte zur Zurückverweisung an das FG. Der BFH hielt zwar die Entstehung eines laufenden Sonderbetriebsgewinns – wie vom FA festgestellt – für möglich; es mangele jedoch an den erforderlichen Feststellungen des FG.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer.
  • Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
  • Besteht die Verpflichtung Zug um Zug gegen Abtretung von Ansprüchen, die nicht der Übertragung der Beteiligung selbst entsprechen, führt die Abtretung zu einem laufenden Sonderbetriebsgewinn nach § 15 EStG.
  • Zinsen im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung sind Bestandteil derjenigen betrieblichen Einkünfte, die aus dem Schadensersatz selbst erzielt werden.

 
Quelle: BFH, Urteil v. 17.3.2021 - IV R 20/18; NWB Datenbank (il)

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.