Online-Nachricht - Donnerstag, 28.07.2022

Körperschaftsteuer/Verfahrensrecht | Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes (BFH)

Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen ‑ entgegen  (BStBl I 2015, 659) ‑ einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Erträge eines gemeinnützigen Vereins aufgrund von Leistungen im Rahmen der Zivildienstverwaltung, die aufgrund eines den Verein bindenden Vertrages mit dem früheren Bundesamt für Zivildienst erbracht werden, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen sind.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen ‑ entgegen  (BStBl I 2015, 659) ‑ einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (Anschluss an , BStBl II 2015, 735).

Quelle; NWB Datenbank (il)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im V. Senat des BFH Dr. Hans-Hermann Heidner gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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