Online-Nachricht - Donnerstag, 23.03.2023

Verfahrensrecht | Korrektur des Zinslaufs in einer Zins­berech­nung (BFH)

Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungs­vorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfest­setzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden (BFH, Urteil v. 13.12.2022 - VIII R 16/19; veröffentlicht am 23.3.2023).

Sachverhalt: Im Streitfall hatte das Finanzamt einen Investitions­abzugs­betrag für 2007 mit Bescheid vom 6.5.2013 rückgängig gemacht, dabei aber die Verzinsung entgegen § 233a Abs. 2a AO bereits mit Beginn des 1.4.2009 laufen lassen. Das Finanzamt hatte nämlich § 7g Abs. 4 Satz 4 EStG angewendet, der § 233a Abs. 2a AO ausschließt, aber erst seit dem VZ 2013 anzuwenden ist. Der Kläger hatte seinen Einspruch nur gegen den „Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer“ erhoben und mit nicht anerkannten Fahrtkosten begründet. Erst nach einem halben Jahr wandte er sich auch gegen die Zinsfestsetzung. Zu diesem Zeitpunkt war die Zinsfestsetzung bereits bestandskräftig geworden (s. NWB Eilnachricht zu FG Köln 27.3.2019 - 3 K 1602/18).

Der BFH wies die Revision des Klägers zurück:

  • Die von den Klägern begehrte Änderung der Zinsbescheide lässt sich nicht auf § 233a Abs. 5 Satz 1 AO stützen. Diese Vorschrift verlangt zwar die Anpassung eines bestehenden Zinsbescheids an eine geänderte Steuerfestsetzung. Sie betrifft aber lediglich die Höhe der Zinsen und ermöglicht es nicht, einen (vermeintlich) unzutreffenden Zinslauf zu korrigieren, der der Berechnung bereits festgesetzter Nach­zahlungs­zinsen zugrunde liegt.
  • Eine Änderung der Berechnung der Zinsen unter Ansatz eines geänderten Zinsbeginns gem. § 233a Abs. 2a AO kommt danach nur auf der Grundlage der allgemeinen Korrektur­vorschriften gem. § 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit §§ 129, 172 ff. AO in Betracht. Deren Voraus­setzungen sind vorliegend nicht erfüllt.

 
Quelle: BFH, Urteil v. 13.12.2022 - VIII R 16/19; NWB Datenbank (JT)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im VIII. Senat des BFH Dr. Christian Levedag gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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