Online-Nachricht - Donnerstag, 11.01.2024

Verfahrensrecht | Zur Verfassungs­mäßig­keit der Säumnis­zuschläge (BFH)

Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernst­lichen Zweifel an der Verfas­sungs­mäßig­keit der gesetz­lich fest­gelegten Höhe des Säumnis­zuschlags (Bestäti­gung der BFH-Recht­sprechung) (BFH, Beschluss v. 13.9.2023 - XI B 38/22 (AdV); veröffent­licht am 11.1.2024).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Abrech­nungs­bescheids über Säumnis­zuschläge.

Die Beschwerde des Finanzamtes war begründet; sie führte zur Aufhebung der Vorent­scheidung:

  • Insbesondere lassen sich den genannten Urteilen zufolge weder die vom BVerfG in seinem Beschluss v. 8.7.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 heraus­gearbeiteten Grundsätze, nach denen die Verzinsung von Steuernach­forderungen und -erstattungen nach §§ 233a, 238 AO in Höhe von 0,5 % pro Monat für Verzinsungs­zeiträume ab dem 1.1.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unver­einbar ist, auf den Säumnis­zuschlag übertragen, noch verstößt die Höhe des Säumnis­zuschlags gegen das Übermaß­verbot und verletzt daher auch nicht das Rechts­staats­prinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG.
  • Zwar betreffen die genannten Entscheidungen Zeiträume vor dem 31.12.2018. Die tragenden Gründe der vom VII. Senat vorgenommenen eigen­ständigen verfas­sungs­recht­lichen Prüfung gelten aber gleicher­maßen für Zeiträume ab dem 1.1.2019.

 
Quelle: BFH, Beschluss v. 13.9.2023 - XI B 38/22 (AdV); NWB Datenbank (JT)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von Richter im XI. Senat des BFH Prof. Dr. Alois Nacke gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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