Online-Nachricht - Donnerstag, 25.04.2024

Gewerbesteuer | Zerlegung eines Gewerbe­steuer­mess­betrags bei mehr­gemeind­licher Betriebs­stätte (BFH)

Die Auswahl der Zerle­gungs­faktoren für die Zerle­gung bei einer mehr­gemeind­lichen Betriebs­stätte muss der Eigen­art der Betriebs­stätte und den Inter­essen der beteilig­ten Gemein­den nur in typi­sierter Form Rech­nung tragen (BFH, Urteil v. 14.12.2023 - IV R 2/21; veröf­fent­licht am 25.4.2024).

Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Stadt, in deren Ortsgebiet im Streit­zeitraum Erdgas durch eine Leitung nach Deutschland gelangte. Strittig ist die Zerlegung des Gewerbe­steuer­mess­betrags einer Steuer­schuldnerin, die Erdgas durch eine Gasleitung an verschiedene Abnahme­stellen in Deutschland leitet.

Das FA führte die Zerlegung des festgesetzten Gewerbe­steuer­mess­betrags auf die Kommunen durch, in denen sich im Streit­zeitraum eine Betriebs­stätte der Steuer­­schuldnerin befand. Dabei wurde das vorhandene Erdgas­leitungsnetz als mehr­gemeind­liche Betriebs­stätte behandelt. Die Zerlegung des Gewerbe­steuer­mess­betrag erfolgte vorerst nach dem Maßstab der gezahlten Arbeitslöhne auf die verschiedenen Kommunen und im Anschluss auf die mehr­gemeind­lichen Betriebs­stätten entfallenden Anteile der gezahlten Arbeits­löhne und der Gasabgabe­mengen der beteiligten Kommunen. Die Klägerin nahm hierdurch nur noch über die mehr­gemeind­liche Betriebs­stätte an der Zerlegung des Gewerbe­steuer­mess­betrags teil und begehrt eine andere Aufteilung: Der Faktor "Arbeitslöhne" sei zu 75 % und der Faktor "Betriebs­anlagen" zu 25 % zu berücksichtigen.

Die Richter des BFH wiesen die Klage ab und führten u.a. hierzu aus:

  • Die Klage ist unbe­gründet. Das FA hat nicht nur zu Recht eine Haupt- und Unter­zerlegung vorge­nommen, sondern durfte als Zerlegungs­maßstab auch auf die Menge das abgegebenen Erdgases abstellen. Schließlich erweist sich auch die hälftige Gewichtung der Zerlegungs­maßstäbe Arbeitskosten und Gasabgabemenge nicht als rechts­widrig.
  • Der erste angewendete Zerlegungs­faktor erfasst die Arbeitslöhne. Zwischen den Beteiligten besteht über die Wahl dieses Maßstabs dem Grunde nach kein Streit, sodass von einer weiteren Begründung abgesehen wird.
  • Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abge­gebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgas­leitung begründeten mehr­gemeind­lichen Betriebs­stätte ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium sein.

 
Quelle: BFH, Urteil v. 14.12.2023 - IV R 2/21 (GR)

 
Zur Online-Nachricht mit Anmerkung von ehemaliger Richter im IV. Senat des BFH Walter Bode gelangen Sie hier (Login erforderlich).

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