Marktplatzhaftung – BMF veröffentlicht einige Erläuterungen zur Neuregelung

Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurden Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten (§ 22f UStG) und zur Haftung (§ 25e UStG) für die Betreiber elektronischer Marktplätze beschlossen.

Das BMF hat mit Schreiben v. 28. Januar 2019 Einzelheiten der Neuregelung näher erläutert. Hierbei ist festzuhalten, dass das BMF-Schreiben für Marktplatzbetreiber im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten (Verschiebung des Beginns auf das Datum, zu dem die Haftungsregelung eingreift) und für Händler im Hinblick auf die Ernennung eines Empfangsbevollmächtigten  begrüßenswerte Vereinfachungen beinhaltet. Dessen ungeachtet bleibt es für die Marktplatzbetreiber bei einer komplexen gesetzlichen Vorschrift.

Dr. Hans-Martin Grambeck kommentiert in seinem Beitrag, der in der USt direkt digital 3/2019 S. 17 erschienen ist, das Schreiben und zeigt auf, welche Fragen trotz der Erläuterungen im BMF-Schreiben weiterhin klärungsbedürftigt sind. Seine Ausführungen beziehen sich insbesondere auf die praktische Umsetzbarkeit der gesetzlichen Neuregelungen sowie die Folgen und Risiken für die Marktplatzbetreiber.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag „Marktplatzhaftung - BMF veröffentlicht einige Erläuterungen zur Neuregelung“ aus USt direkt digtial 3/2019 S. 17.

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.