Mitteilungspflichten für Steuergestaltungen: Referentenentwurf des BMF

Am 30.1.2019 hat das BMF den noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822/EU („DAC 6“) in die Ressortabstimmung gebracht. Nach der EU-Richtlinie ist Deutschland verpflichtet, diese bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen. Das laufende Gesetzgebungsverfahren lässt eine in weiten Teilen nahezu wortgleiche Umsetzung der DAC 6 erwarten und stellt darüber hinaus eine Mitteilungspflicht auch für innerstaatliche Steuergestaltungen konkret in Aussicht. Insbesondere die Bundesrechtsanwaltskammer (Pressemitteilung BRAK) sowie die Bundessteuerberaterkammer (Pressemitteilung Bundesteuerberaterkammer) haben den Referentenentwurf vor diesem Hintergrund scharf kritisiert und eine „Eins-zu-Eins-Umsetzung“ der Richtlinie gefordert. 

Neben einem kaum zu rechtfertigenden Bürokratieaufwand sind insbesondere gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Intermediäre von den aktuell geplanten Mitteilungspflichten betroffen, da ungeachtet der Verschwiegenheitspflicht stets eine Mitteilungspflicht des Intermediärs besteht. Dem frühen Stadium der Gesetzgebung ist immanent, dass sich u. U. noch Änderungen des geplanten Gesetzes ergeben können. Ob die Einführung einer Mitteilungspflicht für rein innerstaatliche Sachverhalte daher – wie im Referentenentwurf vom 30.1.2019 vorgesehen – in die Umsetzung der DAC 6 integriert oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, scheint vom Gesetzgeber noch diskutiert zu werden. Die Einführung der Mitteilungspflicht auch für innerstaatliche Gestaltungen an sich, scheint nach dem Willen des Gesetzgebers aber offenbar „beschlossene Sache“ zu sein.

Welchen Verpflichtungen Intermediäre und Nutzer bereits heute unterliegen und welche Regelungen im Detail drohen, wenn die Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende und innerstaatliche Steuergestaltungen auf Basis des derzeit diskutierten Referentenentwurfs eingeführt werden, stellen Jörg Schrade und Philine Lindner in ihrem Beitrag vor.

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