Restaurantschecks: Steuerspar-Chancen auch für Home Office-Mitarbeiter und Teilzeitkräfte
Die Vorteile bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung bei der Ausgabe von Essensmarken und Restaurantschecks können auch Mitarbeiter beanspruchen, die in einem Home Office oder Teilzeit arbeiten. Dies gilt nach einem aktuellen Schreiben des BMF auch dann, wenn die betriebliche Arbeitszeitregelung keine Ruhepausen vorsieht. Unschädlich ist es, wenn der Arbeitnehmer einzelne Bestandteile seiner Mahlzeit bei verschiedenen Akzeptanzstellen erwirbt.
Hier können Sie die Nachricht hören.
Außerdem informieren wir in der Ausgabe 4/2019 von Steuern mobil unter anderem ausführlich zu Elektrofahrzeugen als Dienstwagen, zur geringfügigen Beschäftigung und zum Einlagekonto.
Aus Steuern mobil 4/2019