Dienstwagen und Dienstfahrrad optimal handhaben

Firmenwagen stellen bei den Arbeitnehmern noch immer eine der attraktivsten Nebenleistungen dar. Viele Angestellte wünschen sich von ihren Arbeitgebern einen PKW, den sie auch privat nutzen können.

Laut aktuellen Umfragen würden vor allem jüngere Beschäftigte auf einen Teil ihres monatlichen Brutto-Lohnes verzichten, um einen Dienstwagen gestellt zu bekommen. Vor allen Dingen im Vertrieb fahren Fachkräfte und auch Führungskräfte am häufigsten einen Firmenwagen. Aber auch Inhaber von Unternehmen nutzen in den meisten Fällen einen betrieblichen PKW auch für private Zwecke.

Insgesamt sind in Deutschland über 5 Millionen PKWs auf Unternehmen zugelassen. Daneben kommen auch Fahrräder immer mehr in den Fokus von Unternehmen und Arbeitnehmern. Auch hier steigt das Interesse an einer Nutzung stark an.

Die steuerliche Behandlung eines PKWs oder Fahrrades im Unternehmen verteilt sich auf 3 Steuerarten: Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (Betriebsausgaben), Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Hinzu kommt bei Arbeitnehmern noch ein weiterer Rechtsbereich: die Sozialversicherung. In allen Rechtsgebieten sind zahlreiche Regelungen und Details rund um PKW und Fahrrad zu beachten:

  • Wie ist das Auto oder Fahrrad dem Unternehmen zuzuordnen?
  • Welche Betriebsausgaben können wie und in welcher Höhe berücksichtigt werden?
  • Ist bei der privaten Nutzung zusätzliche ein sog. Eigenverbrauch bzw. eine Privatentnahme zu beachten und zu bewerten?
  • Wie erfolgt die Bewertung bei einem Arbeitnehmer?
  • Welche Kosten können beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?
  • Ist bei einer Arbeitnehmernutzung noch zusätzlich Umsatzsteuer abzuführen?
  • Wie ist ein Fahrrad zu bewerten?

Und es gibt noch zahlreiche weitere Fragen, die in der steuerrechtlichen Praxis tagtäglich gestellt werden, sowohl vom Mandanten als auch vom Sachbearbeiter.

Der Gesetzgeber schafft hier aktuell weitere Neuregelungen. Weil die Bundesregierung versucht, der schleppenden Nachfrage nach E-Autos entgegenzuwirken, können Beschäftigte, die privat ein Firmenfahrzeug nutzen, von einer vorteilhafteren Bewertung profitieren. Auch die Nutzung von Fahrrädern ist seit kurzem steuerfrei. Aber es müssen natürlich auch hier einige Voraussetzungen eingehalten und dokumentiert werden.

Der neue NWB Brennpunkt „Der PKW im Steuerrecht“ behandelt alle Steuerarten und erörtert, wie ein PKW oder Fahrrad dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist und welche Konsequenzen daraus entstehen. Mit vielen Beispielen und Grafiken werden die Regelungen rund um PKW und Fahrrad erklärt. Auch auf die aktuellen Urteile der Finanzgerichtsbarkeit und Schreiben aus der Finanzverwaltung wird eingegangen. Insbesondere die Arbeitnehmernutzung steht hierbei natürlich auch im Fokus der Abhandlungen. Für Mitarbeiter im Steuerbüro, in den Steuerabteilungen, aber auch im Lohn- und Personalbereich, die sich mit der steuerrechtlichen Behandlung eines PKWs im Unternehmen befassen müssen, gibt das Buch einen schnellen Überblick über die zahlreichen Probleme und Fragestellungen.

Daniela Karbe-Geßler, Rechtsanwältin
Bereich Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand
Leiterin des Referats Arbeitnehmerbesteuerung, Reisekosten, betriebliche Altersvorsorge, Erbschaft- und Schenkungsteuer
DIHK I Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.


Der PKW im Steuerrecht

 

 

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