Die Summarische Risikoprüfung und ihre Anwendbarkeit im Steuerstrafverfahren

Die Summarische Risikoprüfung ist seit 2007 von dem Betriebsprüfer Andreas Wähnert aus Schleswig-Holstein unter bundesweiter Vernetzung mit Kollegen konzipiert und verbreitet worden. In der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein wird das Verfahren seit 2008 geschult und in der Prüfungspraxis angewendet. Von Anfang an gab es ein Handbuch, in dem umfassend über den Einsatz des Prüfungskonzepts informiert wurde. Der ausführliche Leitfaden war bislang aber nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt. Er war also nur den Betriebsprüfern in der Finanzverwaltung zugänglich. Mittlerweile ist die zehnte Auflage erschienen.

Erfreulicherweise hat man sich jetzt im Finanzministerium Schleswig-Holstein entschlossen, das aktuelle Kompendium, das immerhin 226 Seiten umfasst, frei zugänglich zu machen. Es ist auf den Internetseiten des Landesportals Schleswig-Holstein abrufbar. Steuerberater haben so erstmals die Möglichkeit, sich ein detailliertes Bild zu machen, wie Betriebsprüfer bei einer Summarischen Risikoprüfung vorgehen.

Das ist umso wichtiger, weil damit zu rechnen ist, dass dieses Prüfungskonzept zunehmend auch in anderen Bundesländern zum Einsatz kommt. Derzeit wird die Summarische Risikoprüfung hauptsächlich noch in den norddeutschen Bundesländern eingesetzt.

Bislang war über die genauen Hintergründe der Summarischen Risikoprüfung nur wenig bekannt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass bei Betriebsprüfungen oftmals tatsächliche Verständigungen geschlossen werden. Finanzgerichte haben daher bisher kaum die Gelegenheit gehabt, sich mit dem Konzept auseinanderzusetzen. Die Offenheit des Finanzministeriums Schleswig-Holstein sorgt für etwas mehr Waffengleichheit und ist natürlich sehr zu begrüßen.

Hören Sie in der aktuellen Ausgabe der Steuern mobil, was sich hinter der Summarischen Risikoprüfung genau verbirgt und ob sie im Steuerstrafverfahren anwendbar ist. Hier geht es zur kostenlosen Hörprobe.

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