Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG

Seit seiner Einführung als Nachfolgeregelung der „Mantelkaufregelung“ (§ 8 Abs. 4 KStG) war und ist der § 8c KStG ein Themendauerbrenner und eine Herausforderung für die gestaltende Beratung. Zuletzt im Fokus standen dabei unter anderem der quotale Verlustuntergang und die „Sanierungsklausel“, die nach dem Beschluss der EU-Kommission unter die Beihilferegelung fiel. Nach den Urteilen des EuGH und des BVerfG hob der Gesetzgeber mit dem UStAVermG die zwischenzeitliche Suspendierung der Sanierungsklausel auf und strich die Regelungen zum quotalen Verlustuntergang.

Vor Erscheinen des Körperschaftsteuerkommentars geht Tim Hackemann in diesem Sonderdruck auf die Neuregelung, deren Rechtsfolgen und die Folgen in der Beraterpraxis ein. Konkrete Handlungsempfehlungen zeigen z. B. unter anderem auf, wie in Fragen des Anteilserwerbs und der Anteilsveräußerung Verluste nachträglich geltend gemacht werden können. Der systematische Aufbau sowie zahlreiche erläuternde Beispiele machen das Werk zu einem unverzichtbaren Wegweiser durch das Labyrinth des Verlustabzugs nach § 8c KStG. Hierbei wird die Regelung des § 8c KStG in folgender Prüfungsreihenfolge dargestellt:

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8c KStG
B. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1 KStG
C. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG
D. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1a KStG
E. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1a KStG
F. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und unionsrechtliches Beihilferecht
G. § 8c Abs. 2 KStG und §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG

Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG von Tim Hackemann - Der ideale Wegweiser für die optimale Beratung Ihrer Mandanten!

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