Update zur Abwicklung von Bauträgerfällen
Eisenhans/stock.adobe.com
Eine never-ending-story?
Bauträgerfälle beschäftigen die Beratungspraxis spätestens seitdem durch das StÄnd-AnpG-Kroatien der § 27 Abs. 19 UStG umsatzsteuerlich ins Leben gerufen wurde. Die aktuell existente Verwaltungsauffassung im Umgang mit entsprechenden Fallgestaltungen im Kontext des Reverse-Charge-Verfahrens bzw. einer Rückabwicklung dessen wirft seitens der Beraterschaft jedoch weiterhin zahlreiche Unklarheiten und Ungewissheiten auf und scheint nach jüngster Rechtsprechung auch jurisdiktiv und literarisch nicht elementar zu überzeugen. In der Praxis ist ein Umgang mit entsprechenden Bearbeitungsfällen daher oftmals nur über den Rechtsmittelweg zugunsten der Mandantschaft rechtssicher gestaltbar. Ein Ende ist daher nach wie vor, insbesondere im Hinblick einer intendierten profiskalischen Begrenzung eines Verzinsungseffekts, nicht in Sicht und durch die Beraterschaft daher weiterhin im Blick zu behalten bzw. (aktiv) mandantenfreudig, notfalls über den Rechtsmittelweg, zu gestalten.
Der Beitrag von Thomas Rennar, der in USt direkt digital 22/2018 S. 13 erschienen ist, gibt einen Überblick zur Thematik. Thomas Rennar geht dabei sowohl auf die aktuelle Praxis bei bauleistenden Unternehmern als Leistungsempfänger als auch auf Änderungsanträge der Leistungsempfänger ein, stellt den aktuellen Stand beim Thema Nachzahlungszinsen dar und zeigt auf, welche Rechtsfragen noch offen sind.
Lesen Sie hier den kompletten Beitrag „Update zur Abwicklung von Bauträgerfällen – Eine never-ending-story?“
Bauträgerfälle beschäftigen die Beratungspraxis spätestens seitdem durch das StÄnd-AnpG-Kroatien der § 27 Abs. 19 UStG umsatzsteuerlich ins Leben gerufen wurde. Die aktuell existente Verwaltungsauffassung im Umgang mit entsprechenden Fallgestaltungen im Kontext des Reverse-Charge-Verfahrens bzw. einer Rückabwicklung dessen wirft seitens der Beraterschaft jedoch weiterhin zahlreiche Unklarheiten und Ungewissheiten auf und scheint nach jüngster Rechtsprechung auch jurisdiktiv und literarisch nicht elementar zu überzeugen. In der Praxis ist ein Umgang mit entsprechenden Bearbeitungsfällen daher oftmals nur über den Rechtsmittelweg zugunsten der Mandantschaft rechtssicher gestaltbar. Ein Ende ist daher nach wie vor, insbesondere im Hinblick einer intendierten profiskalischen Begrenzung eines Verzinsungseffekts, nicht in Sicht und durch die Beraterschaft daher weiterhin im Blick zu behalten bzw. (aktiv) mandantenfreudig, notfalls über den Rechtsmittelweg, zu gestalten.
Der Beitrag von Thomas Rennar, der in USt direkt digital 22/2018 S. 13 erschienen ist, gibt einen Überblick zur Thematik. Thomas Rennar geht dabei sowohl auf die aktuelle Praxis bei bauleistenden Unternehmern als Leistungsempfänger als auch auf Änderungsanträge der Leistungsempfänger ein, stellt den aktuellen Stand beim Thema Nachzahlungszinsen dar und zeigt auf, welche Rechtsfragen noch offen sind.
Lesen Sie hier den kompletten Beitrag „Update zur Abwicklung von Bauträgerfällen – Eine never-ending-story?“