Der multitaskingfähige Datenkrake

Heute wenden wir unsere Aufmerksamkeit dem multitaskingfähigen amazonischen Datenkraken zu. Dieses Tierchen ist weltweit aktiv. Es hat die für uns verblüffende Eigenschaft, trotz eines unvorstellbaren Umsatzvolumens, nur geringe Steuern zahlen zu müssen. Umso erstaunlicher ist es, dass dieses Tierchen durchaus in der Lage sein soll, Steuererklärungen für andere, wesentlich kleinere Tierchen anzufertigen. Genauer: Der amazonische Datenkrake lockt mit der Leistung, die Umsatzsteuererklärung für in Deutschland und für in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige, leichtsinnige Unternehmer zu erstellen, die quasi unter dem Schutz der Datenkrake verkaufen möchten.

Sogar eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer stellt dieses Wesen zur Verfügung. Das können ansonsten nur ausgewählte Behörden.

So scheint der Datenkrake wahrhaftig ein omnipotentes Wesen zu sein: Er kann in Deutschland ein Handelsgewerbe betreiben, Vermittlungsdienstleistungen erbringen, Musik und eigene Filme abspielen, äußerst präzise Werbung an den Kunden bringen, Daten und Server beherbergen und anscheinend wohl nun auch Steuererklärungen für andere anfertigen sowie beraten.

Im Laufe seines wohl noch sehr, sehr langen Lebens steht zu erwarten, dass sich dieses Tierchen noch sehr stark verändern und sich zu einem Kraken respektablen Ausmaßes entwickeln wird. Ob wir diese Entwicklung selbst noch miterleben werden oder vielleicht vorher von dieser gefressen werden, bleibt indes abzuwarten.

Wir alle wissen, um welches „Tierchen“ es sich bei dieser ironischen Beschreibung handelt: Amazon, das mittlerweile zweitgrößte Unternehmen der Welt. Was 1994 als Online-Buchhandlung begann, ist heute weit mehr als nur ein Online-Handelshaus. Nunmehr bietet Amazon auf seiner Webseite an: „Sparen Sie Zeit und Geld mit den Umsatzsteuer-Services bei Amazon“.

Wie funktioniert der Umsatzsteuer-Service von Amazon?

Der Händler und nun Amazon-Dienstleistungskunde übermittelt seine Daten an das Unternehmen, dieses passt die Daten an die Bedürfnisse der Beteiligten an und erstellt auf Grundlage der über Amazon getätigten Umsätze hin die Umsatzsteuererklärung. Aber selbst dann, wenn man die Daten nur für die notwendige Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und -Erklärung benötigt, muss der Service in Anspruch genommen werden. Andernfalls führt man eine doppelte Buchführung und muss alle Daten nochmals in das jeweilige Buchhaltungssystem einpflegen.

Eine Beschreibung der zur Verfügung gestellten Datensatzstruktur erhält ein nicht registrierter Händler ohnehin nicht. Erst nach Registrierung als Händler und nach Entrichtung einer entsprechenden Gebühr, werden die Informationen über den Prozess der Rechnungserstellung und die Struktur der daraus generierten Buchhaltungsdaten zur Verfügung gestellt.

Von Transparenz kann hier keine Rede sein.


Der Umsatzsteuer-Service unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten


Aus berufsrechtlicher Sicht sind durchaus Zweifel an der Zulässigkeit des Angebots angebracht: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren Berufsgesellschaften sind zur uneingeschränkten Steuerberatung, also der Beratung in steuerlichen Sachverhalten, der Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen für Dritte befugt (s. § 3 StBerG). Ein reines Handelsunternehmen ist darin nicht aufgeführt.

Amazon ist aber ein Handelsunternehmen und darf nach deutscher Rechtslage nicht für Dritte tätig werden.

Aber wir können beruhigt sein, Amazon wird nicht selbst tätig. Die Auswertung der Geschäftsvorfälle übernimmt ein Unternehmen namens Avalara. Ein Blick auf die Webseite bringt leider nicht die erhoffte Klarheit, es handelt sich hierbei nicht um eine Steuerberatungsgesellschaft o. Ä. Eine Niederlassung in Deutschland sucht man ebenfalls vergeblich. Die Bundessteuerberaterkammer äußert hierzu in AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht 6-2018 in einem Interview, dass der Dienstleister eine Meldung nach §3a StBerG abgegeben habe und nunmehr auch für deutsche Onlinehändler tätig werden dürfe. Soweit, so gut.


Es geht noch weiter: die Vermittlungstätigkeit von Amazon

Zudem wird eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Amazon direkt vermittelt. Nach eigener Aussage der Gesellschaft sollen die Gebühren extrem günstig sein. Offen gesagt, kann ich mir das nicht vorstellen. Um was geht es? Es geht um die Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung bzw. um die Generierung von Zahlen für die Komplettierung der Umsatzsteuervoranmeldung.

Dabei kann der Dienstleister auf die bereits durch Amazon generierten Daten zurückgreifen.

Im Klartext: Der Unternehmer generiert die Zahlen mithilfe der von Amazon zur Verfügung gestellten Technik selbst und „darf“ an den „Buchhaltungsdienstleister“ nochmal eine Pauschale zahlen, um die Daten in hoffentlich GoBD-konformer Weise zu erhalten. Die Anmerkungen in den einschlägigen Foren lassen darauf schließen, dass wir Steuerberater uns schon auf die entsprechenden Beratungen in Sachen Betriebsprüfung bei Amazonhändlern freuen dürfen...

In diesem Fall sind 900 € sicher ein Wort: 100.000 € Umsatz würden einer entsprechenden 1/20 Gebühr nach Tab. C der Steuerberatervergütungsverordnung entsprechen. Zu berücksichtigen ist, dass es auch weiterhin nur um die Deklaration der Steuern und nicht um die Einrichtung der Buchhaltung mit den entsprechenden Steuersätzen und möglichen genutzten Konten geht. Auch das Thema „Versandlager“ innerhalb der EU oder in Drittländern wird nur buchungsmäßig erfasst, aber es wird hierzu nicht beraten.


Was bedeutet diese Entwicklung für den Berufsstand?

Schön ist diese Entwicklung für unseren Berufsstand nicht. Vor allem, wenn die bereit gestellten Daten nicht wirklich GoBD-konform sein sollten und dieses Problem dann bei unseren Mandanten bzw. bei uns aufschlägt und letztlich hängen bleibt. Ob sich diese Gestaltungen im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung bewegen, vermag ich aus meiner Position heraus nicht zu beurteilen, dazu sind weisere Menschen berufen.

So ist der Zustand bei Amazon. Doch was machen eigentlich andere Handelsplattformen?
Nach meinen Recherchen ist Amazon die einzige Plattform, die einen solchen „Service“ anbietet. Bei allen anderen Plattformen werden zumeist Daten zur Verfügung gestellt, die nicht annähernd GoBD-konform sind. Es gibt – mehr oder weniger gute – Tools, um diese Daten in das eigene Buchhaltungsprogramm zu integrieren.

Doch dies scheint mir nur ein kleiner Teil der ganzen Wahrheit zu sein. Steht nicht als einer der nächsten Punkte auf Amazons Bucketlist der Vertrieb von Dienstleistungen, also auch von Steuererklärungen? Logisch wäre es. Welches Unternehmen möchte nicht mit dabei sein? So ist es für mich mehr als nachvollziehbar, wenn sich große Gesellschaften und andere auf Masse ausgerichtete Dienstleister mit den großen Handelsplattformen zusammenschließen, um dort ihre steuerlichen Dienstleitungen feilzubieten.

Was heißt das in Konsequenz?

Ich glaube, wir haben alle eine Entwicklung verschlafen. Sich auf das Steuerberatungsgesetz zurück zu ziehen ist zwar bequem und kurzfristig zielführend. Es ist jedoch langfristig zu erwarten, dass alle Lebensbereiche durch einige wenige Anbieter abgedeckt werden und sich der Einzelne für einen Anbieter entscheiden wird, der ein „Rundum-Sorglos-Paket“ schnüren kann.
Auch die Geldinstitute stehen bereits in den Startlöchern und drängen darauf, selbst oder in Kooperation mit den Großen WP/STB-Gesellschaften Steuererklärungen anzubieten.

Machen wir doch mal ein Gedankenexperiment und gehen ein paar Jahre weiter, in eine Zeit von Amazon-Pay und Mobil-Pay und verabschieden uns von unserem mehr oder weniger lieb gewonnenen Euro-Bargeld. Je nach Anbieter des Zahlungssystems liegen ihm alle persönlichen Zahlungsströme vor. Und da wir kein Bargeld mehr haben, meine ich hier wirklich alle. Einnahmen wie Ausgaben. Eigentlich ist das die perfekte Ausgangsbasis, um nun auch noch die Steuererklärung von diesem Anbieter erstellen zu lassen. Schließlich weiß der Anbieter alles über den Bürger, sehr wahrscheinlich sogar besser und sortierter als der Bürger selbst: und hier liegt genau die Gefahr. Der Bürger überlässt seine persönlichen Dinge voll und ganz einem Dritten, der dem Grunde nach alles mit seinen Daten machen kann. An die Finanzverwaltung übermitteln, verkaufen, selbst auswerten und nutzen.

Einer weiß alles und übernimmt auch alles für den Kunden. Nicht nur die Steuererklärung. Sondern auch das Denken ...

Schöne neue Welt.

Fazit
Es ist gut, wenn eben nicht nur einer das Denken übernimmt. Mandanten, vor allem Unternehmer merken recht schnell, wenn Beratung fehlt. Für uns als SteuerBERATER kann dies bedeuten, dass man nicht nur in Sachen Steuern fit ist. Zu den zukünftigen Fähigkeiten gehören nicht nur das Anschalten des PC und das Bedienen der DATEV-Software oder die bereits selbstverständliche Datenbank-Recherche. Vielmehr werden spezielle IT-Kenntnisse, Prozessanalyse, das Wissen um die Fähigkeiten von unterschiedlichsten Softwarelösungen und letztlich das Zusammenspiel all dieser Bereiche einen erfolgreichen Berater ausmachen.

Status 1 / Ein Beitrag von Dipl.-Kaufmann Olaf Stein
Steuerberater, Wirtschaftsmediator ist in eigener Kanzlei in Hürth tätig.
www.stein-steuerberatung.de


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