Elektrofahrzeuge: Neues zum geldwerten Vorteil

Das Bundeskabinett hat am 1.8.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Dieses Gesetzgebungsverfahren, das sich im Referentenentwurf noch Jahressteuergesetz 2018 nannte, enthält auch Veränderungen, die die Lohnsteuer in Bezug auf Elektrofahrzeuge betreffen.

So soll die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektro- und Hybridelektrodienst- bzw.
-geschäftswagen künftig begünstigt werden, indem der Listenpreis dieser Fahrzeuge nur zur Hälfte angesetzt wird (Halbierung der Bemessungsgrundlage). Diese vorgesehene Neuregelung soll für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 gelten. Entscheidend ist hierbei der Anschaffungszeitpunkt, nicht der Bestellungszeitpunkt.

Fazit
Eine nähere Betrachtung dieses Themas lohnt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung. Lesen Sie hierzu eine aktuelle Betrachtung von StB Michael Seifert, in welcher der Autor die Veränderungen die Lohnsteuer betreffend in Bezug auf Elektrofahrzeuge darstellt, welche mit der geplanten Steueränderung durch das sog. JStG 2018 einhergehen.

Tipp: Sie möchten noch tiefer in die Thematik einsteigen? Dann schauen Sie sich den „Siehe-auch-Bereich“ des Beitrags in der NWB Datenbank an. Dieser bietet Ihnen weiterführende Informationen wie z. B. NWB-Nachrichten, infoCenter- und Grundlagenbeiträge zum Thema.

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