Umzug und Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Umzug geplant? Lesen Sie im aktuellen Beitrag im NWB Experten-Blog, welche Rechnungen Sie für den Abzug nach § 35a EStG gut aufbewahren sollten.

§35a EStG macht´s möglich. Prinzipiell ist dies aber die einzige Möglichkeit, Steuerermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Denn Umzüge passen aufgrund ihres „privaten Charakters“ nicht in die Kategorie Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Doch welche Kostenpunkte kommen nun in den Genuss der Steuerermäßigung und welche nicht? Hierauf geht der Beitrag von Michael Heine im NWB Experten-Blog ein.

Hier finden Sie den Beitrag im NWB Experten-Blog.

 

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