Mandanten-Info Sonderausgabe: Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken im Steuerrecht

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen der aktuellen Zeit. Gerade der Ausstoß von CO2, unter anderem bei der Stromerzeugung sowie der Heizung von Gebäuden, trägt entscheidend zur Erderwärmung bei.

Deutschland setzt zur Vermeidung dieses Ausstoßes zunehmend auf den Einsatz von erneuerbaren Energien. Die Photovoltaikanlage sowie das Blockheizkraftwerk bieten daher aus ökologischer Sicht einen echten Mehrwert und können einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten. Sie können darüber hinaus auch ökonomisch sehr attraktiv sein. Die Erzeugung von Strom durch Photovoltaikanlagen wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert.

Viele Anlagenbetreiber machen sich im Vorfeld keine Gedanken darüber, welche steuerlichen Folgen die Installation und der Betrieb einer Photovoltaikanlage bzw. eines Blockheizkraftwerks haben und welche steuerlichen Pflichten damit einhergehen. Die Anlagenbetreiber kommen mit der gesamten Breite des deutschen Steuerrechts in Berührung. Neben

  • einkommensteuerlichen,
  • gewerbesteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragestellungen können auch
  • grunderwerbsteuerliche und erbschaftsteuerliche Themen eine Rolle spielen.

Um hier keine Nachteile zu erleiden, sollte rechtzeitig vor dem Erwerb der Anlage das Gespräch mit dem steuerlichen Berater gesucht werden. Nur so lassen sich „Fehler“ vermeiden, die sich später womöglich nicht mehr korrigieren lassen.

Die zwölfseitige Spezialausgabe zu Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ist für den Laien leicht verständlich formuliert und bewusst praktisch gehalten. Sie steht Ihnen sowohl als PDF- als auch als flexibles Word-Dokument zur Verfügung.

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