Gemeinsame Interessen/Hobbys? Vereint macht’s mehr Spaß

Statistisch gesehen ist jeder Deutsche in mindestens einem der rund 600.000 Vereine vertreten, durchschnittlich jeder Dritte ist Mitglied in einem der über 90.000 Sportvereine.

Bereits seit dem 18. Jahrhundert sind Gesellschaften dokumentiert, in denen sich die Menschen ständeübergreifend zusammenfanden. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts begann aufgrund der Industrialisierung und der zunehmenden Verstädterung ein reges Vereinswesen. Viele Vereine - so beispielsweise die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz - übernahmen damals öffentliche Aufgaben, die der Staat nicht erfüllte. Schützen-, Turn-, Gesangs- oder Kleingartenvereine haben eine ebenso lange Tradition und erfreuen sich auch heute noch großer Beliebtheit.

Im 20. Jahrhundert entstand ein neuer, sozial geprägter Vereinstypus. Vereine wie „Greenpeace“ oder „Ärzte ohne Grenzen“ veränderten das Bild des Vereinslebens, immer mehr Menschen machen sich in Naturschutz- oder Menschenrechtsvereinen stark.

Ein Verein ist eine soziale Gruppe, die sich freiwillig zusammenfindet und ein gemeinsames, auf Dauer angelegtes Ziel hat. Mehr als 90 % des ehrenamtlichen Engagements findet im Umfeld von Vereinen statt. Zur Gründung müssen sich sieben Mitglieder finden, die eine Satzung schreiben. Der Verein wird beim zuständigen Amtsgericht mit einem Gesamtnamen eingetragen und bietet für seine Mitglieder regelmäßig Veranstaltungen an. Er kann Fördermittel beantragen und ist juristisch abgesichert, seine Teilnehmer sind also vor finanzieller Haftung geschützt.

Nicht alle Organisationen, die als Verein eingetragen sind, entsprechen den Vorstellungen, die man von ihnen hat. Der Deutsche Caritasverband mit über 600.000 hauptamtlichen Mitarbeitern ist rechtlich betrachtet ein Verein. Der ADAC ist mit 16 Mio. Mitgliedern der größte Verein in Deutschland. Selbsthilfegruppen, Betroffenengemeinschaften, Bürgerinitiativen, Netzwerke und Interessenverbände haben oft juristisch die Form eines Vereins.

VereinsrechtDas Wissen um die Rechte will das Buch „Vereinsrecht“ insbesondere dem Vereinsmitglied als juristischen Laien vermitteln, der selbst Kenntnis über seine rechtliche Position in einem Verein erlangen soll. Der Titel wendet sich aber auch an Vereinsvorstände, denen die im Vereinsleben auftauchenden rechtlichen Zweifelsfragen beantwortet werden sollen. Schließlich werden auch die, die beruflich als Juristen mit Vereinen als Rechtsanwalt oder auch als Rechtspfleger befasst sind, einen schnellen Überblick über die vereinsrechtlichen Probleme finden.

Weitere Informationen zum Titel "Vereinsrecht"

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