Das neue Geldwäschegesetz – angestiegenes Strafbarkeitsrisiko

Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das die Änderungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849) in nationales Recht umsetzt. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung von mehr Transparenz zwischen den Vertragspartnern, insbesondere im Zahlungsverkehr. Während bislang vor allem Unternehmen aus dem Finanzbereich die geldwäscherechtlichen Vorschriften im Blick haben mussten, wurde mit dem novellierten Regelwerk ein elektronisches Transparenzregister eingeführt, das Anzeige- und Mitteilungspflichten für nahezu alle juristischen Personen und zahlreiche Rechtsgestaltungen auslöst.

In der Praxis hat sich gezeigt: Viele Berufsträger haben sich noch nicht in der notwendigen Tiefe mit den Neuregelungen auseinandergesetzt. Dies ist höchst riskant, denn insbesondere für die auf dem Gebiet der steuerlichen Beratung tätigen Berufsträger haben sich die strafrechtlichen Risiken deutlich erhöht.

Ein tabellarischer Überblick über die wesentlichen Änderungen:

Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz und TransparenzregisterSeien Sie auf der sicheren Seite und bestens informiert mit dem NWB Rapid „Geldwäschegesetz und Transparenzregister – Neuerungen, Herausforderungen und Pflichten“. Diese Beitragssammlung stellt eine Zusammenfassung von ausgewählten Beiträgen aus den Zeitschriften NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, WP Praxis – NWB Wirtschaftsprüfung, BBK – NWB Rechnungswesen und NWB-EV – NWB Erben und Vermögen des NWB Verlags dar. Ausgehend von einem einleitenden Überblick über die zentralen Neuerungen des Geldwäschegesetzes werden die Pflichten, Herausforderungen und Risiken behandelt, die die Meldepflichten zum Transparenzregister für die verschiedenen Personengruppen mit sich bringen.

Weitere Informationen finden Sie hier

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