Steuerfalle Drittland im eCommerce

Der eCommerce ist heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Eine Webseite oder ein Zugang zu einem digitalen Marktplatz ist schnell errichtet und schon lassen sich Waren und Dienstleistungen online anbieten. Dabei gilt es jedoch, die einschlägigen zoll- und steuerrechtlichen Anforderungen zu beachten.
Mit dem Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz wurden zum 1.1.1993 die Wesentlichen Eckpfeiler des heutigen Umsatzsteuersystems etabliert. Es sollte im unternehmerischen Bereich das Bestimmungslandprinzip umfassend implementieren, aber auch erstmalig mittels der „Versandhandelsregel“ eine Regelung für Lieferungen an Privatpersonen enthalten. Als diese Regeln in Kraft traten, steckte die Welt des eCommerce allerdings noch in den Kinderschuhen: Amazon entstand beispielsweise 1994 und verkaufte das erste Buch online, AuctionWeb – der Vorgänger von eBay – brachte 1995 Käufer und Verkäufer zusammen und 1999 ging Alibaba.com online. Das heißt, die damals eingeführten umsatzsteuerlichen Regelungen hatten den klassischen Handel, den wir heute als offline bezeichnen, zu regeln.

Dies führt dazu, dass das derzeitige Umsatzsteuersystem zu ungelenk und unflexibel ist, um die neuen und sich schnell fortentwickelnden Geschäftspraktiken im eCommerce abzubilden. Insbesondere bei Drittlandsbezug stößt das aktuell geltende Umsatzsteuersystem an seine Grenzen, wenn es darum geht, dass jede Wirtschaftsstufe und insbesondere der private Letztverbrauch besteuert wird. Die Mitgliedstaaten der EU haben auf diese Umstände reagiert und, teilweise im Alleingang, teilweise auf Unionsebene, umfassende Änderungen in die Wege geleitet, um auch neue Geschäftsmodelle zutreffend zu besteuern. Unterschiedliche Jurisdiktionen bringen verschiedene steuerliche Anforderungen mit sich. Sobald Lieferungen im Zusammenhang mit dem Drittland ausgeführt werden, oder aus dem Drittland eingekauft wird, sind auch noch zollrechtliche Überlegungen anzustrengen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellt sich etwa bei Verkäufen ins Ausland die Frage des Nachweises der Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung. Die große Herausforderung hierbei ist es insbesondere, die umfangreichen Nachweispflichten mit dem kleinteiligen Massengeschäft des Versandhandels in Einklang zu bringen. Ferner gilt es, die jeweiligen Lieferschwellen im Ausland im Auge zu behalten.

Erfahren Sie mehr über Zoll- und umsatzsteuerliche Aspekte des eCommerce bei Drittlandsbezug in dem Beitrag von Lukas Hechl und Michael Hundebeck aus der Umsatzsteuer direkt digital. Dabei wird sowohl auf die eingangs- als auch ausgangsseitigen Aspekte von Handel mit Drittländern aus umsatzsteuerlicher und zollrechtlicher Sicht eingegangen und die zu erwartenden Änderungen dargestellt.

 

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