Digitale Signatur: Diese Möglichkeiten gibt es

Die Digitalisierung schreitet zwar in vielen Steuerkanzleien voran. Dokumente, die mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen werden müssen, streuen allerdings vielerorts noch Sand ins Getriebe. Überall, wo Unterlagen ausgedruckt, physisch unterschrieben und wieder eingescannt werden müssen, gerät die Digitalisierung unnötigerweise ins Stocken. Die Lösung: eine digitale Signatur.

Fortgeschrittene vs. qualifizierte elektronische Signatur

Für Steuerberater kommen zwei Arten der digitalen Signatur in Frage – die fortgeschrittene elektronische Signatur (AES) oder die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie erlauben es, Prozesse innerhalb der Kanzlei rechtssicher zu beschleunigen. Für Online-Steuerberater, die keinen physischen Kontakt zum Mandanten haben, sind sie alternativlos.

1. Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)

Die fortgeschrittene elektronische Signatur, kurz AES („Advanced Electronic Signature“), ermöglicht es, Dokumente digital zu unterzeichnen – sicher und rechtlich bindend. Dafür setzt die AES auf moderne Verschlüsselungstechnik. Nach einer Identifizierung erhält der Unterzeichner ein elektronisches Zertifikat mit individuellem privatem „Schlüssel“, der die Signatur mit Hilfe einer geeigneten Software erlaubt. Dieser private Schlüssel wird über einen Algorithmus eindeutig mit einem öffentlichen Schlüssel verknüpft, den der Empfänger des zu unterzeichnenden Dokuments erhält. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das Dokument vom Absender tatsächlich signiert und nicht nachträglich manipuliert worden ist.

Im Alltag von Steuerberatern kann die AES in vielen Situationen zum Einsatz kommen – etwa beim Ausstellen einer Bevollmächtigung durch einen neuen Mandanten.

2. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) geht noch ein Stück weiter. Sie ist die sicherste Möglichkeit der digitalen Signatur, innerhalb der Europäischen Union rechtlich bindend und der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. Sie nutzt spezielle Zertifikate, die nach bestätigter Identität über einen sogenannten Trust Service Provider (TSP), sprich einen „Vertrauensdiensteanbieter“ (VDA), ausgegeben und besonders sicher erzeugt werden. Dabei setzt sie eine zusätzliche Signaturerstellungseinheit (SSEE) voraus. Letztere kann zur weiteren Erhöhung des Sicherheitsniveaus auch von einem TSP verwaltet werden.

Insbesondere bei der digitalen Unterzeichnung rechtlich sensibler Dokumente ist die QES für Steuerberater alternativlos.

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