20 Jahre "StuB": Mit Themen-Special "Unternehmensbewertung"

Die erste StuB-Ausgabe erschien am 8.1.1999. Kernberichtsthemen waren und sind die Unternehmensbesteuerung und die Rechnungslegung der Unternehmen. Noch in der Blütezeit der Loseblattwerke setzte das Produkt mit zusammenfassenden Kernfragen und -aussagen schon in seiner formalen Gestaltung neue Maßstäbe. Noch wichtiger als die äußere Darreichungsform war das redaktionelle Konzept. Der Anspruch, meinungsbildend und wissenschaftlich zu sein, sollte von seinem Selbstzweck gelöst und mit einer stark am Praxisbezug orientierten Darstellung zum wahren Nutzen des Lesers verbunden werden.

Für unsere Kunden änderten sich in den beiden vergangenen Dekaden die Aufnahme und Verarbeitung von Wissen. Wurde es noch um die Jahrtausendwende durch die Lektüre der Zeitschrift mit ihrer aktuellen Berichterstattung „bevorratet“, steht nun häufig das Bedürfnis nach Recherche der aus einem stetig wachsenden Datenpool benötigten Information im Vordergrund. So hat sich das Gesamtprodukt StuB durch Verknüpfung von Heft- und Buchinhalten untereinander (seit 2016 ist das von namhaften Autoren verfasste Handbuch Bilanzsteuerrecht Produktbestandteil) sowie mit aktuellen Nachrichten und Normen zu einem dynamischen Portal vernetzt, das sich nun auch über einen täglich aktualisierten „Livefeed“ erschließen lässt.

In 20 Jahren, seit dem ersten Beitrag von Karlheinz Küting zur geplanten Einführung eines Wertaufholungsgebots hat das Bilanz(steuer)recht seine Komplexität behalten und damit der StuB und seinen renommierten Autoren ihre Bedeutung als Meinungsführer erhalten. Dies spiegelt sich auch in den Themen des Jubiläumshefts wider.

Entwicklungen und aktuelle Tendenzen bei der Maßgeblichkeit
Die als „Maßgeblichkeitsprinzip“ bezeichnete Geltung handelsrechtlicher GoB für die steuerbilanzielle Gewinnermittlung gehört zu den tradierten Grundlagen unseres deutschen Bilanzsteuerrechts. Handels- und Steuerbilanz sind dadurch eng miteinander verknüpft. Der Gedanke der „Einheitsbilanz“, gerade im deutschen Mittelstand, beruht auf dem Maßgeblichkeitskonzept. Dennoch haben sich in den vergangenen Jahren Koordinatenverschiebungen bei der Bedeutung der Maßgeblichkeit ergeben. Dem durch das BilMoG vom 25.5.2009 kodifizierten steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Handels- und Steuerbilanz entwickeln sich seitdem zunehmend eigenständig weiter. Die Maßgeblichkeit hat faktisch nur noch „subsidiäre“ Bedeutung und dient mitunter Fiskalzwecken. Diese Entwicklung mag man begrüßen oder kritisieren. Aktuell ist der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach praktischen Erfahrungen „Fluch und Segen“ zugleich. Professor Dr. Ulrich Prinz geht in seinem Beitrag einigen ausgewählten Entwicklungstrends der Maßgeblichkeit nach.

Steuerbilanzrecht im Wandel der BFH-Rechtsprechung?
Das Steuerbilanzrecht ist schon zu Zeiten des RFH Teil der richterlichen Arbeit gewesen. Aufbauend auf dem damals geschaffenen Fundament, welches etwa die Entwicklung des Begriffs des Wirtschaftsguts ebenso umfasste wie Fragen zum Teilwert, hat der BFH die Rechtsprechung rund um die §§ 4 bis 7k EStG fortentwickelt, sich dabei auch mal korrigierend, und ein durchaus als eigenständig zu bezeichnendes Steuerrechtsgebiet geschaffen, das sich mit der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung durch Bilanzierung befasst. Richter am BFH Gregor Nöcker stellt anhand von Urteilen zu „Bauten auf fremdem Grund und Boden“, zum „Umfang des Wirtschaftsguts“, zum „Teilwert“, zum „Betriebsvermögen“ wie auch zum „formellen Bilanzenzusammenhang“ Rechtsprechungslinien in ihrer Kontinuität wie in ihrer Wandlungsfähigkeit des BFH dar.

Wirtschaftliche Betrachtungsweise – 100 Jahre und kein bisschen weiter?

Der Herausgeber der StuB, Dr. Norbert Lüdenbach, nutzt das Jubiläumsheft der StuB dazu, sich mit dem Thema der wirtschaftlichen Betrachtungsweise auseinanderzusetzen. Dabei geht es um die (fehlende) gesetzliche Verankerung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in rechtsvergleichender und historischer Betrachtung sowie um die möglichen Gründe und Folgen der gesetzlichen Abstinenz.

Implikationen des europäischen GKB-Richtlinienentwurfs für die steuerliche Gewinnermittlung
Am 25.10.2016 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) vorgelegt. Dieser enthält ein umfassendes Konzept für die Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften innerhalb der EU. Aus dem nationalen Blickwinkel der „Auflösungstendenzen“ des traditionellen Maßgeblichkeitsprinzips erscheint es geboten, eine grundlegende Reform der steuerlichen Gewinnermittlung auf europäischer Ebene und dabei die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung voranzutreiben. Prof. Dr. Patrick Velte und Oliver Mock geben einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie den entsprechenden Reglungen des GKB-Richtlinienvorschlags und nehmen eine kritische Würdigung ausgewählter Regelungsbereiche der geplanten Richtlinie vor.

Der Rangrücktritt – zerrieben zwischen Insolvenz- und Steuerrecht

Der Rangrücktritt ist ein klassisches Instrument zur Vermeidung der Insolvenz. Der Rangrücktritt ist aber zunehmend in den Blick der Finanzverwaltung und des BFH geraten und führt in bestimmten Fällen zu einer steuerlichen Belastung, die das insolvenzrechtliche Ziel konterkariert. Zudem wird auch die handelsbilanzielle Passivierung einer Rangrücktrittsverbindlichkeit zunehmend in Frage gestellt. Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke beschäftigt sich mit der Rechtsprechung sowohl des BGH als auch des BFH sowie mit den Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung des BFH zu § 17 EStG.

Ausfall von Finanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters
Mit seiner neueren Rechtsprechung hat der BFH die steuerliche Behandlung des Ausfalls von Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer GmbH neu justiert. Die Konsequenzen dieser Neuorientierung bei ausgefallenen Darlehensforderungen sowie bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften werden im Beitrag von Professor Dr. Hans Ott skizziert. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit die BFH-Rechtsprechung in der Praxis bereits umgesetzt wird und welche Folgefragen derzeit noch offen sind.

Fazit
In den letzten 20 Jahren hat die StuB ihre eigene Maßgeblichkeit definiert: „Was im Bilanzrecht relevant ist, bringt die StuB. Was sie nicht bringt, ist nicht wirklich wichtig.“ Das Zitat ist dem Herausgeber der StuB, Norbert Lüdenbach, zuzuschreiben.

Bestellen Sie jetzt die Sonderausgabe der StuB. Sichern Sie sich zusätzlich das Themen-Special „Unternehmensbewertung“. Erfahren Sie, wie Sie typische Stolperfallen bei der Unternehmensbewertung vermeiden – abhängig von Bewertungsanlass und Besonderheiten des Bewertungsobjekts. Außerdem im Themen-Special: die aktuellen Verlautbarungen des IDW zur Unternehmensbewertung und die aktuelle Rechtsprechung.


StuB Jubiläum Unternehmensbewertung

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