Welche Rolle spielen Domain-Name & -Endung für die Kanzlei-Webseite?

Bestandteile einer Domain
Eine typische Domain besteht aus drei Komponenten: der Third-, Second- und Top-Level-Domain. Bedeutend sind dabei insbesondere die Second-Level-Domain (SLD) und die Top-Level-Domain (TLD). Betrachten wir der Einfachheit halber die Domain „www.muster-kanzlei.de“. Hier ist „www“ die Third-Level-Domain, „Muster-Kanzlei“ die SLD und „de“ die TLD. Beide Bestandteile können frei gewählt werden und prägen den ersten Eindruck, den Ihre Mandanten von Ihrer Kanzlei bekommen. Und nicht nur das. Auch das Ranking in den Suchmaschinen kann durch die Domain beeinflusst werden.
Der Domain-Name: Diese Wahlmöglichkeiten gibt es
Die Second-Level-Domain wird häufig auch schlicht als „Domain-Name“ bezeichnet. Denn letztlich ist sie genau das. Mit der SLD benennen Sie Ihre Kanzlei und prägen damit ihre digitale Identität. Namen wie kanzlei-mustermann(.de) sind gang und gäbe. Allerdings sind sie nicht immer die beste Wahl. Einerseits, weil Domain-Namen im Zusammenspiel mit der TLD nur einmalig vergeben werden, und kanzlei-mustermann durchaus schon belegt sein kann. Andererseits, weil Domain-Namen ohne inhaltlichen Bezug zur Steuerberatung keine SEO-Vorteile bringen. Anders sieht es bei einer sogenannten Keyword-Domain aus. Diese trägt bereits eine gewisse Suchintention im Namen. Denkbar sind dabei zwei Varianten:
- Regionalität: Möchten Sie vorwiegend Mandanten in Ihrer Region ansprechen, empfiehlt es sich, diesen Bezug in der SLD mit aufzunehmen. Denkbar ist beispielsweise ein Domain-Name in der Form steuerberater-berlin-lichtenberg.de.
- Inhaltlicher Schwerpunkt: Betreuen Sie deutschlandweit Mandanten und haben dabei einen klaren Beratungsschwerpunkt ist auch ein inhaltlich orientierter Name gut vorstellbar. Zum Beispiel insolvenz-steuerberater.de
Oftmals haben es Kanzleien einfacher, ganz oben in den Ergebnissen von Suchmaschinen angezeigt zu werden, wenn das entsprechende Keyword Teil ihres Domain-Namens ist. Trotzdem können sich Steuerberater auch bewusst gegen eine Keyword-Domain entscheiden. Etwa, weil sie Branding-Effekte ihres Kanzlei-Namens nutzen möchten.
Die Top-Level-Domain im Fokus
Die in Deutschland mit Abstand am häufigsten genutzten TLD sind .com und .de. Strenggenommen legt .com einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die kommerzielle Ausrichtung der Seite, während .de auf die Präsenz in Deutschland hinweist. In der Wahrnehmung der Mandanten gibt es hierbei jedoch kaum Unterschiede. Beide TLD gelten als vertrauenswürdig und sind für eine Kanzlei prinzipiell gut geeignet. Doch es gibt Alternativen: die sogenannten neuen generischen Top-Level-Domains (ngTLD).
Insbesondere zwei Arten dieser vor einigen Jahren eingeführten TLD können für Steuerberater interessant sein. Da ist zum einen die TLD .tax (engl. Steuern). Da diese auf den ersten Blick den Bezug zur Steuerberatung herstellt, ist sie insbesondere für das Branding sehr interessant. Besteht die SLD beispielsweise nur aus dem Namen des Gründers, schlägt .tax die inhaltliche Brücke zur Steuerberatung.
Zum anderen sind regionale ngTLD wie .berlin sinnvoll, um die Tätigkeit in einem bestimmten Einzugsgebiet zu verdeutlichen. Gerade, wenn die Region selbst aus inhaltlichen oder markentechnischen Gründen nicht Teil des Domain-Namens ist, können regionale Verwobenheiten mit einer entsprechenden ngTLD hervorgehoben werden. Da ngTLD nach wie vor einen gewissen Exoten-Status haben, ist die Akzeptanz von den klassischen TLD .de und .com aber im Regelfall höher.