Warum sich barrierefreie Webseiten lohnen

Wie sieht eine barrierefreie Webseite aus?
Eine barrierefreie Webseite wird den Bedürfnissen körperlich eingeschränkter Nutzer gerecht. Der für Kanzleien relevante Teil der Barrierefreiheit (Accessibility) bezieht sich auf insgesamt drei Dimensionen:
- Motorische Einschränkungen: Exakte Bewegungen auf kleine Bedienflächen sind schon bei einer leichten motorischen Einschränkung eine echte Herausforderung. Erst recht auf dem Smartphone. Ausreichend große Buttons kommen da sehr gelegen. Ebenso wie die Möglichkeit, eine Seite via Tastatur zu bedienen.
- Sehbeeinträchtigung: Sehbehinderungen sind nicht ungewöhnlich – gerade unter der älteren Bevölkerung. Eine klare Gliederung und starke Kontraste helfen dabei, trotz Sehbeeinträchtigung sicher durch eine Website zu navigieren und sämtliche wichtigen Informationen zu erfassen.
- Hörschäden: Wenn Sie auf Ihrer Webseite Videos anbieten, sollten diese jeweils mit Untertiteln versehen werden. Auf diese Weise wird der wertvolle Content auch für potenzielle Mandanten mit Hörschädigungen zugänglich.
Bei dieser Mandanten-Zielgruppe lohnt eine hohe Accessibility besonders
Motorische Einschränkungen, Seh- und Hörschäden nehmen im Alter kontinuierlich zu. Gerade ältere Mandanten ab 50 sind von entsprechenden Einschränkungen betroffen. Kanzlei-Seiten, die hierauf Rücksicht nehmen, sorgen dafür, dass Sie bei dieser Gruppe ein Stein im Brett haben. Gut umgesetzt, entwickelt sich die barrierefreie Webseite schnell zum echten Alleinstellungsmerkmal, das die Hemmschwelle für die erste Anfrage maßgeblich senkt. Angesichts einer alternden Bevölkerung sowie des oft hohen Beratungsbedarfs finanzkräftiger Unternehmenseigner im fortgeschrittenen Alter kann Accessibility durchaus ein bedeutender Pfeiler des Kanzlei-Marketing-Mix werden. Zumal auch Suchmaschinen die Barrierefreiheit mit Ranking-Vorteilen belohnen.