Erbschaftsteuer | Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (BMF)
Das BMF informiert über die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 - ErbStR 2019).
Hintergrund: Der Bundesrat hat am den ErbStR 2019 zugestimmt. Diese tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich, nach den ErbStR 2011, erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung.
Das BMF hat nun eine Leseversion der ErbStR 2019 veröffentlicht.
Anwendung der ErbStR 2019
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien vom werden aufgehoben. Sie sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis zum ergeben, auf Erwerbsfälle weiter anzuwenden, für die die Steuer vor dem entstanden ist.
Hinweis:
Die Leseversion der ErbStR 2019 wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
NWB CAAAH-38713