Aktuelles zur Schätzung mit BMF- Richtsatzsammlung und Ausbeutekalkulation mit 30/70-Methode

Lässt sich eine ordnungsgemäße Kassenführung nicht nachweisen, drohen nicht selten (Hinzu-)Schätzungen im Rahmen der Betriebsprüfung. Diese orientieren sich zumeist an den der Gewerbeklasse entsprechenden BMF-Richtsätzen.

Zielsetzung und Grundlage des Überbrückungshilfe-Programms

1Zielsetzung der Überbrückungshilfe ist es, Unternehmen oder Freiberuflern aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch coronabedingte Auflagen oder Schließungen besonders betroffen sind, für die Monate Juni–August 2020 einen Zuschuss zu ihrer Existenzsicherung zu gewähren. Die Länder setzen das Programm auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund um.

Coronabedingter Umsatzausfall

2Voraussetzung der Überbrückungshilfe ist eine vollständige oder in wesentlichen Teilen erfolgte Einstellung der Geschäftstätigkeit als Folge der Corona-Krise. Dies wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Förderfähige Kosten

3Förderfähig sind fortlaufende Fixkosten, die vor dem 1.3.2020 begründet worden sind. Hierzu zählen z. B. Mieten und Pachten, Aufwendungen für Kredite und Leasing, Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung, Aufwendungen für Versorgungsleistungen, Grundsteuern, Steuerberatungskosten, die im Rahmen des Antragsverfahrens anfallen, und Versicherungen. Nicht vom Kurzarbeitergeld erfasste Personalaufwendungen werden pauschal mit 10 % der vorgenannten Fixkosten gefördert.

Art und Höhe der Förderung

4Der Zuschuss wird für maximal drei Monate gezahlt. Hierbei wird den Antragsberechtigten ein Anteil i. H. von 80, 50 oder 40 % der Fixkosten erstattet, je nach Höhe des Umsatzeinbruchs (> 70 %, zwischen 50 und 70 % oder zwischen 40 und 50 %) im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

5Für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Zuschussbetrag 9.000 €, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 € und für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten 150.000 € für drei Monate.

Abwicklung des Online-Antragsverfahrens über Steuerberater

6Anträge im Überbrückungshilfe-Programm können nur online bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden, und zwar nur über Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer, die den erforderlichen Umsatzausfall prüfen und testieren müssen.


1Hilfe für besonders von der Krise betroffene KMU in den Monaten Juni–August 2020
2Umsatzeinbußen im April und Mai 2020 werden zusammen betrachtet
3Nicht einseitig veränderbare Fixkosten
4Gestaffelte Förderung je nach Umsatzeinbruch
5Maximale Förderhöhe
6Unternehmen kann nicht selbst den Antrag stellen


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