Berechnung latenter Steuern

Weichen die Handelsbilanz und die Steuerbilanz voneinander ab, wird das handelsrechtliche Jahresergebnis nicht korrekt dargestellt, da der Steueraufwand nicht zum handelsrechtlichen Ergebnis passt. Durch den Ansatz latenter Steuern wird ein korrekter Ausweis erreicht. Mithilfe der NWB Arbeitshilfe lässt sich die Höhe der latenten Steuern ermitteln.

I. Grundeingaben

Die Arbeitshilfe ist in der NWB Datenbank hier verfügbar:

Happe, Latente Steuern - Berechnung, Arbeitshilfe NWB NAAAD-98366.

Damit die Berechnung erfolgen kann, sind folgende Grundeingaben notwendig:

  • Bilanzstichtag;

  • der Gewerbesteuerhebesatz, der der Berechnung zugrunde gelegt werden soll; die Berechnung geht davon aus, dass der Freibetrag bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften i. H. von 24.500 € (§ 11 GewStG) bereits ausgeschöpft ist;

  • falls eine Körperschaftsteuerpflicht besteht, ist dies durch Eingabe einer 1 zu dokumentieren;

  • im Falle einer Mindestbesteuerung besteht sowohl für die Berechnung der Gewerbesteuer (§ 10a GewStG) als auch der Körperschaftsteuer (§ 8 KStG i. V. mit § 10d EStG) sowie des Solidaritätszuschlags die Möglichkeit, die Steuerberechnung durch eine entsprechende Eingabe auf 40 % zu beschränken.

II. Einzelpositionen

Sodann kann für jede bilanzielle Einzelposition mit einem Unterschiedsbetrag zwischen Handels- und Steuerbilanz der handelsrechtliche sowie der steuerrechtliche Wertansatz eingegeben werden. Die Arbeitshilfe berechnet die Differenz der beiden Positionen.

Bei Bedarf kann dieser Wert korrigiert werden durch die Eingabe einer permanenten Differenz. Diese bleibt bei der Berechnung der Latenzen ohne Berücksichtigung.

Hinweis:

Bei der Eingabe ist bei den permanenten Differenzen auf das richtige Vorzeichen zu achten.

Außer den Bilanzpositionen der Handelsbilanz sowie der Ergänzungsbilanzen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen (wie z. B. ein Investitionsabzugsbetrag) zu berücksichtigen.

Schließlich kann noch ein Verlustabzug eingetragen werden. Wegen der unterschiedlichen Verlustrückträge verlangt die Arbeitshilfe eine getrennte Eingabe nach gewerbesteuerlichem und körperschaftsteuerlichem Verlustvortrag.

III. Ergebnis

Das Ergebnis der Berechnung wird im ersten Schritt unterschieden nach Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Die Gesamtsumme der Steuerarten wird wiederum aufgeteilt in aktive und passive latente Steuern und dann saldiert.

Zum Thema:

  • Utz/Frank, Latente Steuern (HGB), infoCenter NWB QAAAE-60615.

  • Wagener, Latente Steuern nach HGB im Einzelabschluss, Grundlagen NWB OAAAE-40415.

  • Eggert, Bearbeitung und Plausibilisierung latenter Steuern – KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 11, BBK 21/2019 S. 1028.

Fundstelle(n):
BBK 2019
NWB BAAAH-32867

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der Datenbank.

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