Agri-Fotovoltaik-Anlagen und deren Abgrenzung für Zwecke der Einheits-, Grundsteuer- und Grundbesitzbewertung
Demnach sind Flächen, auf denen Fotovoltaik-Anlagen stehen, die nach der DIN SPEC 91434 Agri-Fotovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II sind, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Die Bewertung dieser Flächen richtet sich
nach der jeweils prägenden Nutzung der zu Grunde liegenden (Kategorie I) bzw. im Umgriff befindlichen (Kategorie II) land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Indes sind Flächen, auf denen Fotovoltaik-Anlagen stehen, die nach der DIN SPEC 91434 keine Agri-Fotovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II sind (insbesondere Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen), dem Grundvermögen zuzurechnen. Für deren Umfang ist die gesamte Fläche maßgeblich, die dem Betrieb der Fotovoltaik-Anlage dient (insbesondere Aufstellfläche und überdeckte Fläche der
Fotovoltaik-Anlage sowie Aufstellflächen der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen wie Stromeinspeiseanlagen). Bei der Bewertung der Flächen sind, vorbehaltlich abweichenden Länderrechts bei der Grundsteuer, grundsätzlich die Bodenrichtwerte heranzuziehen, die von den Gutachterausschüssen ermittelt worden sind.
Auszug aus den Ausführungen von Dipl.-Fw. (FH), Verw.-Dipl. Dirk Eisele in der Neuauflage „Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft“.
Darum ist die Neuauflage so wertvoll für die Praxis:
Die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft wirft in der täglichen Praxis von Steuerberatung und Verwaltung – steuerartenübergreifend – zahlreiche Fragen und Gestaltungsprobleme auf. Dieses bewährte Arbeitsmittel gibt die richtigen Antworten. In einem Band zusammengefasst, übersichtlich nach Steuerarten gegliedert und mit zahlreichen Beispielen versehen, können mit diesem Standardwerk selbst schwierigste Sachverhalte kompetent und rechtssicher gelöst werden.
Aktuell in der 11. Auflage:
- Verlängerte Fristen zur Bewältigung der Corona-Krise (§§ 6b, 7g EStG)
- Bewertung von Brennholzentnahmen
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
- Realteilung land- und forstwirtschaftlicher Mitunternehmerschaften (§ 14 Abs. 3 EStG)
- Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen
- Parzellenweise Verpachtung (Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Übergangsregelung)
- Regelungen zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz
- Aktuelle Rechtsprechung zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Aktuelle Rechtsprechung zur Entnahme von Flächen im Falle einer Nutzungsänderung
- Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung
- Änderungen bei der Durchschnittssatzbesteuerung durch das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht und das achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen
- Reform der Grundsteuer 2022/2025 nach dem „Bundesmodell“: Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Aus dem Inhalt:
- Einführung, Überblick
- Einkommensteuer
- Bewertung für Zwecke der Grundsteuer und Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer
- Substanzsteuern (Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Verfahrensfragen
Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
Von Dipl.-Fw. (FH), Verw.-Dipl. Dirk Eisele, Dipl.-Fw. (FH) LL.B. Thomas Seitz, Regierungsdirektor Christian Sterzinger, Dipl.-Fw. (FH) Renate Vogt, Dipl.-Fw. (FH) Michael Merx und Regierungsdirektor Dieter J. Zens.
11. Auflage. 2023. 1078 Seiten. Gebunden.
ISBN: 978-3-482-68251-3
Preis: 119,00 €