Abgabefristen für Steuererklärung: (Kurz) mal etwas Luft holen…

In diesem und im vergangenen Jahr waren die Steuerberater nicht zuletzt durch die Corona-Überbrückungshilfen und die Umsatzsteuersenkung besonders gefragt. Deshalb wurde gerade im Hinblick auf die Frist zur Abgabe der Steuererklärung – wie bereits in 2019 – eine erneute Entlastung gefordert.

Und tatsächlich hat der Gesetzgeber nun zumindest für eine kurze Atempause gesorgt. 

Mit Sahnehäubchen: Die Fristverlängerungen für Steuererklärungen 2020

Der Bundesrat am 25.06.2021 zugestimmt, dass die Fristen für Steuer- und Feststellungserklärungen 2020 um 3 Monate verlängert werden – also gilt für den Berater für bislang am 28.02.2022 abzugebende Erklärungen nun grundsätzlich der 31.05.2022 als Fristende.

Dazu gibt es noch zwei Sahnehäubchen: Zum einen wurden die Fristen nun auch für nicht beratene Steuerpflichtige verlängert. Und das bedeutet gleichzeitig zum anderen: Einen bzw. zwei weitere Tage zur Abgabe der Steuererklärung im Jahr 2021. Denn grundsätzlich endet die Frist zur Abgabe der Erklärungen am 31.07.2021 mit Verlängerung am 31.10.2021 für ebendiese Personengruppen. Allerdings ist im Jahr 2021 der 31.10. ein Sonntag und der 01.11. in einigen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag (Allerheiligen), so dass sich hier eine Verschiebung auf den am 01.11. bzw. am 02.11.2021 ergibt.

Bei den gesetzlichen Änderungen wurden aber auch die Besonderheiten der Vorabanforderungen berücksichtigt: Steuererklärungen können seitens der Finanzverwaltung vor Ablauf der verlängerten Fristen angefordert werden.

Alles auf einen Blick: Die Abgabefristen für das Steuerjahr 2020

Hier auf einen Blick die im Jahr 2021 bzw. 2022 endenden Abgabefristen für das Steuerjahr 2020:

01.11.2021 bzw. 02.11.2021

Nicht beratene Steuerpflichtige (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 AO und ohne Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr)

02.05.2022

Nicht beratene Land- und Forstwirte mit Wirtschaftsjahr 01.07. bis 30.06. (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO)

31.05.2022

Beratene Steuerpflichtige (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO und ohne Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr)

31.10.2022 bzw. 01.11.2022

Beratene Land- und Forstwirte mit Wirtschaftsjahr 01.07. bis 30.06. (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO)

Begleitende Regelungen: Zinsfreie Karenzzeit und Verspätungszuschläge

Angepasst wurden ebenfalls die Regelungen für die Verlängerung der zinsfreien Karenzzeit für 2020 sowie für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei verspäteter oder unterlassener Abgabe der Steuererklärung.

Über alle gesetzlichen Änderungen informiert Sie auch die Zeitschrift NWB in diesem ausführlichen Beitrag:

Baum, Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten für 2020, NWB Nr. 26 vom 02.07.2021 Seite 1870 (für Abonnenten kostenfrei)

Die Software für noch mehr Atempausen: NWB Steuererklärung 2020

Ob Erklärungen für die Einkommen-, Umsatz-, Gewerbesteuer oder die Buchhaltung für EÜR:

Mit der Software NWB Steuerklärung 2020 können Sie für unbegrenzt viele Mandate Steuererklärungen effizient und zeitsparend erstellen: Denn der Eingabe-Assistent mit der Plausibilitätsprüfung informiert direkt über alle erforderlichen Angaben und Daten. Die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung erleichtert die Vorbereitung zusätzlich. 

NWB Steuererklärung 2020 ist erhältlich als 1-Platz-Lizenz oder 5-Platz-Lizenz (Download und CD).

Kostenlos und unverbindlich: Die Testversion von NWB Steuererklärung 2020.
Mit der Testversion können Sie die Erklärungen vollumfänglich erstellen. Erst für die Abgabe der Erklärung bzw. den Ausdruck des Mantelbogens ist die Freischaltung durch die Garantie-Nummer erforderlich, die Sie mit dem Kauf der Software erhalten.

Banner NWB Steuerklärung 2020

Cookies erforderlich

Um fortfahren zu können, müssen Sie die dafür zwingend erforderlichen Cookies zulassen. Diese gewährleisten den vollen Funktionsumfang unserer Seite, ermöglichen die Personalisierung von Inhalten und können für die Ausspielung von Werbung oder zu Analysezwecken genutzt werden. Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.