Das Arzt-Mandat

Es ist schon lange nicht mehr ausreichend, dass ein steuerlicher Berater mit seinem im heilkundlichen Bereich tätigem Mandanten einmal im Jahr steuerliche Aspekte bespricht bzw. dass er die notwendigen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen einmal jährlich erstellt.

Vielmehr ist eine fortwährende und intensive steuerliche Beratung nötig. Hierbei muss die Unterstützung der Mandanten allerdings darauf ausgerichtet sein, die Führung der heilkundlichen Praxis auch kaufmännisch zu optimieren. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung müssen „Hand in Hand“ erfolgen, was vom steuerlichen Berater in hohem Maße den Willen erfordert, sich ständig mit den Veränderungen der steuerlich und wirtschaftlich relevanten Aspekte der Heilberufe auseinanderzusetzen und hierüber den permanenten Dialog mit seinen Mandanten zu pflegen. Auch für rechtliche Fragen beim Praxiskauf bzw. Verkauf und bei Unsicherheiten zur Wertbestimmung einer Praxis ist der steuerliche Berater oft erster Ansprechpartner.

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Praxiskauf

Wer eine Arztpraxis erwerben möchte, hat neben den steuerlichen Themen auch rechtliche Aspekte zu beachten. Wichtig ist hierbei, dass sich eine solche Arztpraxis aus unterschiedlichen “Komponenten“ zusammensetzt. Auf der einen Seite sind dies die medizinischen Gerätschaften, das Inventar und die häufig über viele Jahre aufgebaute Bindung des veräußernden Arztes zu seinen Patienten („Goodwill“). Daneben tritt häufig die öffentliche-rechtliche Zulassung als Vertragsarzt, die ebenfalls einen Wert an sich darstellen kann. Der Erwerber einer (Vertrags-) Arztpraxis muss daher zwei unterschiedliche Rechtsbereiche berücksichtigen, nämlich zum einen das Zivilrecht (Gerätschaften, Inventar und „Goodwill“ der Praxis) und zum anderen das öffentliche Recht (Vertragsarztzulassung). Das Zulassungsrecht ist im Wesentlichen im SGB V und in der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) geregelt.

Wertbestimmung einer Praxis

Eine der grundlegenden Fragen der Käufer und Verkäufer ist die nach dem „richtigen“ Kaufpreis für die Arztpraxis.  Am zuverlässigsten lässt sich der Wert einer Praxis aus zu den beobachtenden Marktpreisen aus vergleichbaren Transaktionen von Arztpraxen in zeitlicher Nähe zum geplanten Erwerb bzw. zur geplanten Veräußerung der Arztpraxis ableiten. Bestehen solche vergleichbaren Marktpreise nicht oder besteht das Bedürfnis, bekannte Marktpreise aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu verifizieren, besteht die Möglichkeiten einen Praxiswert nach den Grundsätzen für die Durchführung von Unternehmensbewertungen zu ermitteln. Der Praxiswert wird dabei als Zukunftserfolgswert definiert, welcher den Praxiserwerber in die Lage versetzen soll, über zukünftige Gewinne und Netto-Liquiditätszuflüsse aus der Arztpraxis die Finanzierung des Kaufpreises sicherzustellen. Des Weiteren wird zwischen einem objektivierten und einem subjektiven Praxiswert unterschieden. Der objektivierte Praxiswert betrachtet die zu bewertende Arztpraxis, wie sie aktuell vorhanden ist und konzeptionell betrieben wird. Der subjektive Praxiswert berücksichtigt mögliche Änderungen des Praxis­konzepts und stellt aus Käufersicht die Kaufpreisobergrenze sowie aus Sicht des Verkäufers die Kaufpreisuntergrenze dar. Bei der Ermittlung eines subjektiven Praxiswerts werden insbesondere noch nicht umgesetzte, aber mögliche Änderungen u.a. am Praxiskonzept, am medizinischen Leistungsangebot, an den persönlichen Faktoren in der Person des Arztes oder auch Synergieeffekte berücksichtigt und bewertet. Die sich hieraus ergebende Bandbreite der Praxiswerte stellt aus Sicht des Käufers und des Verkäufers den Verhandlungsspielraum dar, in welchem sich im Rahmen von Verhandlungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll auf einen Kaufpreis geeinigt werden kann.

 

Auszug aus dem Titel „Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe“ von StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Schmidbauer u.a.

Darum ist die Neuauflage so wertvoll für die Praxis

Ärzte, Zahnärzte und in anderen Heilberufen Tätige benötigen eine fortwährende intensive Unterstützung durch ihren steuerlichen Berater. Neben dem steuerlichen Rat ist dabei vor allem die kaufmännische Unterstützung gefragt. Mit diesem bewährten Handbuch haben Sie alles zur Hand, was Sie für die kompetente Beratung von Heilberuflern benötigen. Den Schwerpunkt bilden die aktuellen steuerrechtlichen Besonderheiten der Heilberufe. Darüber hinaus geben die Autoren zahlreiche konkrete Hinweise für die wirtschaftliche Beratung und gehen auf erforderliches juristisches Wissen ein. Der Aufbau des Buches folgt der Reihenfolge, in der Mediziner mit steuerlichen Fragen konfrontiert werden – von der Angestelltentätigkeit über die Gründung bzw. Übernahme einer Praxis bis hin zu deren Auflösung. Neu aufgenommen sind Ausführungen zu den rechtlichen Aspekten beim Kauf einer Arztpraxis sowie zu Fragen der Bewertung. Die Gliederung nach Stichworten ermöglicht Ihnen einen schnellen Einstieg in Detailfragen. Bei der praktischen Umsetzung unterstützen Sie Checklisten und Vertragsmuster.

Aktuelle Schwerpunkte der 11. Auflage:

  • neueste Rechtsprechung zu Fragen des Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrechts
  • aktuelle Entwicklungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
  • Darstellung der „ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten“ in ABC-Form
  • umsatzsteuerfreie Leistungen eines Heilberuflers nach deutschem und nach (ggf. vorrangigem) EU-Recht
  • Abgrenzung der selbständigen von der nichtselbständigen Tätigkeit, insbesondere bei einem Arzt 

Aus dem Inhalt:

  • Angestelltentätigkeit
  • Gründung/Übernahme (Kauf) einer Praxis, einschließlich relevanter rechtlicher Aspekte
  • Niedergelassener Arzt/Zahnarzt
  • Besonderheiten einzelner Fachrichtungen
  • Ärztliche Kooperationsformen
  • Umsatzsteuer
  • Grundvermögen, Grundbesitzwerte, Grunderwerbsteuer
  • Lohnsteuer
  • Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Außenprüfung
  • Selbstanzeige
  • Praxisaufgabe/Praxisveräußerung/Praxisverpachtung/Bewertung einer Arztpraxis
  • Checklisten/Musterverträge
  • Kostenstruktur der Arztpraxen

 

Weitere Informationen zur Neuauflage finden Sie hier.

 

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