Einkommensteuer: Wachstumspaket folgt auf Krisenpaket

Energiekrise, Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine, Lieferengpässe, Inflation haben unseren Alltag in 2022 begleitet und tun es noch immer. Der Gesetzgeber hat auf diese Krisen u. a. mit Änderungen im Einkommensteuergesetz reagiert. Bei der Vielzahl der (Änderungs-) Gesetze im Laufe des Jahres und zahlreichen weiteren Änderungen durch Rechtsprechung und Verwaltung war und ist es nicht immer einfach den Überblick über aktuelle Regelungen und deren Auswirkungen zu bewahren.

Der nunmehr aktuell freigegebene NWB Einkommensteuergesetz Kommentar bietet hier im Berufsalltag die nötige Orientierung. So wurde in die aktuelle Fassung u. a. die Gesetzgebung des Jahres 2022 eingearbeitet:

  • Steuerentlastungsgesetz 2022 v. 23.5.2022 (BGBl 2022 I 749): Anhebung der Entfernungspauschale, Gewährung einer steuerpflichtigen Energiepreispauschale, weiterer Kinderbonus, Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags;
  • Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – Viertes Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2022 (BGBl 2022 I 911): Steuerfreie Zusatzleistungen nach § 3 Nr. 11b EStG, Steuerbefreiung des Kurzarbeitergelds nach § 3 Nr. 28a EStG, Homeoffice-Pauschale für 2022, Aufhebung des Abzinsungsgebots nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Verlängerung der Reinvestitions- und Investitionsfristen nach § 6b und § 7g Abs. 3 EStG, vorübergehende Erhöhung und Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, nochmalige Verlängerung der Steuererklärungsfristen;
  • Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz v. 19.10.2022 (BGBl 2022 I 1743): 3 Nr. 11c EStG, der zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 gewährte Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu 3.000 € von der Einkommensteuer und den Sozialabgaben befreit (sog. Inflationsausgleichsprämie);
  • Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG v. 8.12.2022 (BGBl 2022 I 2230): Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2023 und 2024, Anhebung der Freigrenze, bis zu der ein Solidaritätszuschlag nicht erhoben wird, rückwirkende Anhebung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge, Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags und dynamische Verweisung auf den Grundfreibetrag;
  • Jahressteuergesetz 2022 – JStG 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I 2294): Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen ab 1.1.2022 (§ 3 Nr. 72 EStG), Wahlrecht zum Verzicht zur Bildung geringfügiger Rechnungsabgrenzungsposten (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG), Erhöhung und Entfristung der Homeoffice-Pauschale (§§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c, 52 Abs. 6 Satz 12 EStG), Anhebung des linearen AfA-Satzes für Wohngebäude auf 3 % (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG), Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende (§ 19 Abs. 3 und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c EStG), Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG), vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 (§ 10 Abs. 3 EStG), Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 €/1.602 € auf 1.000 €/2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG) und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 € auf 1.230 € (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG), Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 252 € (§ 24b Abs. 2 Satz 1 EStG); Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 € auf 1.200 € (§ 33a Abs. 2 EStG), Aufhebung der Tarifbegrenzung für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 nach § 32c EStG a. F. in Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13.

Und auch in 2023 wird es weitere Änderungen geben :

  • Der ursprünglich für 2022 anvisierte Gesetzentwurf zur Besteuerung der Renten soll 2023 Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden.
  • Die Fokusgruppe „Private Altersvorsorge“ hat Ihre Arbeit mit der konstituierenden Sitzung am 24.1.2023 aufgenommen. Bis zum Sommer 2023 soll die Gruppe einen Abschlussbericht mit den Prüfungsergebnissen vorlegen, der dann in Reformen der privaten Altersvorsorge münden könnte.
  • Von einer Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zur Förderung des Start-up-Standorts Deutschlands war ebenfalls zu lesen (siehe Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages v. 17.1.2023 WD 4-115/22 und Handelsblatt Online v. 3.1.2023.)
  • Ferner ist ein „Wachstumspaket für die deutsche Wirtschaft“ mit zwei steuerlichen Gesetzesinitiativen in Vorbereitung (siehe Monatsbericht des BMF v. 21.2.2023):

    Steuerliche Wachstumsförderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Im Vordergrund der Initiative zu diesem Gesetzentwurf steht die im Koalitionsvertrag fest vereinbarte Einführung einer Investitionsprämie, insbesondere für Investitionen in die Transformation und Modernisierung der Wirtschaft. Daneben soll die bereits eingeführte steuerliche Forschungsförderung signifikant ausgeweitet werden. Geprüft werden zudem attraktive Thesaurierungsmöglichkeiten, die Verlängerung degressiver Abschreibungsmöglichkeiten und Abschreibungsbedingungen für klein- und mittelständische Unternehmen sowie weitere Maßnahmen, die die Investitionstätigkeit und die Resilienz insbesondere des Mittelstands verbessern sollen.

    Steuermodernisierung, Steuervereinfachung und Steuerfairness: Das BMF wird darüber hinaus in diesem Jahr einen Gesetzentwurf mit dem Schwerpunkt Steuervereinfachung und Steuerfairness vorlegen, um steuerliche Pflichten für viele einfacher und transparenter zu machen. Einige wesentliche Schritte zu mehr Steuervereinfachung enthielt schon das JStG 2022, z. B. den höheren Sparer-Pauschbetrag, die vereinfachte Homeoffice-Regelung oder Maßnahmen zum Abbau von Steuererklärungspflichten beim Betrieb von Photovoltaikanlagen.
  • Darüber hinaus sind BMF-Schreiben wie bspw. das Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 72 EStG schon angekündigt (BT-Drucks. 20/5428).

Hinweis: Der Kommentar erscheint seit 2023 als reiner Online Kommentar. Die Beliebtheit und die stetig wachsende Nutzung des Online Kommentars, die Möglichkeit schnell auf aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen reagieren zu können und der unmittelbare Zugriff auf verlinkte Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen haben zu der Entscheidung eines Online Kommentar geführt, der im Rahmen eines Online Abos erworben oder als Bestandteil unserer Pakete (NWB PRO, NWB PLUS, NWB MAX) genutzt werden kann.

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