Fehlerquellen bei der Vermögensübertragung

Vermögen innerhalb der Familie zu übertragen, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder auch erst im Todesfall, bedeutet immer wieder, dass sich erhebliche Probleme aus rechtlicher und auch aus familienstrategischer Sicht ergeben können. Dabei ist die Vermögensübertragung eine höchst individuelle Angelegenheit. Kein Fall ist wie der andere. Und eine individuelle Lösung ist abgestimmt auf den jeweils besonderen Einzelfall zu erarbeiten.

Das Wichtigste:

  • Bei Vermögensübertragungen gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen aus rechtlicher und familienstrategischer Sicht. So findet die Vermögensübertragung häufig verspätet und ohne Auswahl eines geeigneten Nachfolgers statt. Eine solche Entscheidung zu revidieren ist oftmals nur noch schwerlich möglich. Dafür sollte entsprechende Vorsorge, z. B. durch Rückübertragungsvorbehalte oder Widerrufsrechte getroffen werden.
  • Darüber hinaus müssen plötzliche Liquiditätsbelastungen, wie z. B. durch Abfindungs-, Zugewinnausgleichs- und/oder Pflichtteilsansprüche vermieden werden.
  • Auch müssen stets die steuerrechtlichen Gegebenheiten und Aspekte im Blick gehalten werden. Konfliktbehaftete Gemeinschaften sowohl in der vorweggenommenen Erbfolge als auch im Erbfall sollten vermieden werden oder entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Zum Teil ergeben sich erste Fehlerquellen bereits bei der Auswahl des Vermögensnachfolgers. In solchen Fällen verstärken sich oft zwei negative Aspekte: Die verspätete Auswahl und die Auswahl eines ungeeigneten Nachfolgers. Denn oftmals wird bei Vermögensübertragungen ein potenzieller Nachfolger erst sehr spät ausgewählt, da sich der Übergeber häufig seines fortgeschrittenen Alters nicht selbst bewusst ist bzw. bewusst sein will. Darüber hinaus ist es häufig nicht leicht, den geeigneten Nachfolger auszuwählen.

Stellt sich dann im Laufe der Zeit heraus, dass die ausgewählte Person zur Übernahme des Vermögens nicht geeignet ist, ist es oft zu spät, eine neue Auswahl zu treffen oder die Gestaltungen zu ändern. Entsprechend sollte die familienstrategische Vermögensnachfolgeplanung möglichst frühzeitig angegangen werden. Hierauf ist der Mandant, gerne auch unter Zuhilfenahme von Negativbeispielen, deutlich hinzuweisen. Auch sollten die positiven Aspekte einer rechtzeitigen Auswahl deutlich herausgestellt werden.

Bei der Vermögensübertragung können sich aber auch u.a. in den folgenden Bereichen Probleme ergeben:

  • Rückübertragungsvorbehalte
  • Problemfall: Gemeinschaften in der vorweggenommenen Erbfolge und Erbengemeinschaften
  • Gesellschaftsanteile von Personengesellschaften
  • Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Kollision
  • Abfindungszahlungen
  • Pflichtteilsansprüche
  • Scheidung und Vermögensnachfolge

Wolf-Dieter Tölle bietet in seinem Fachbeitrag Lösungsansätze für häufig auftretende Probleme und analysiert Fehlerquellen bei Vermögensübertragungen sowohl im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge als auch im Todesfall, sowie Schenkungen.


Der Beitrag „Fehlerquellen bei der Vermögensübertragung“ ist Bestandteil des kostenlosen Themen-Specials „Vermögensübertragung – Lösungsansätze, Pflichtteilsrecht und ehelicher Güterstand“. Sie können die kostenlosen Sonderausgabe hier anfordern.

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