Jahresabschluss – Ansatz und Bewertung nach Handels- und Steuerrecht

Alljährlich stehen Unternehmen zum Ende des Geschäftsjahres vor der Herausforderung, den Jahresabschluss zu erstellen. Dabei muss zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Jahresabschluss unterschieden werden.

Was gilt es für wen zu beachten?

Zum Schluss des Jahres sind die Vermögens- und Schuldenwerte in einer Abschlussbilanz darzustellen. Auch die Erträge und Aufwendungen der unternehmerischen Tätigkeit des Geschäftsjahres werden in der Gewinn- und Verlustrechnung festgehalten. Ein Jahresabschluss besteht demnach aus einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Jahres.

Bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss um einen Anhang ergänzt. Darüber hinaus haben Kapitalgesellschaften einen Lagebericht aufzustellen.

Lediglich Einzelkaufleute werden von der Aufstellungspflicht eines Jahresabschlusses befreit, wenn diese an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss aufweisen.

Aufstellungsgrundsätze

Nicht nur die Buchführung unterliegt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, sondern auch der Jahresabschluss. Dieser muss klar und übersichtlich sein sowie innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden. Der Jahresabschluss ist grundsätzlich in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen und muss vom Kaufmann unter Angabe des Datums unterzeichnet werden.

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Soweit keine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt wird, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.

Im aktuellen Themen-Special für Steuerfachangestellte „Jahresabschluss – Ansatz und Bewertung nach Handels- und Steuerrecht“ erfahren Sie das Wissenswerte für die Prüfung und für die Praxis rund um den Jahresabschluss. Anhand von vielen Beispielen wird verdeutlicht, wann was in welcher Bilanz anzusetzen ist und welche Möglichkeiten der Bewertung bestehen; das garantiert Sicherheit bei der Erstellung.

 

Lächelnder Mann mit verschränkten Armen und Zeitschrift Die Steuerfachangestellten

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