Jahresabschluss und Einkommensteuererklärung 2020

Man mag denken, durch Corona hat sich vieles verändert und in weiten Teilen ist dies bestimmt auch richtig, aber die Pflicht zur Abgabe des Jahresabschlusses und der Steuererklärung bleibt auch in diesem Jahr.

Priorität dürften die Erklärungen für 2020 in vielen Fällen noch nicht genießen, da mit dem „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit“ für den Veranlagungszeitraum 2019 gerade die Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärung 2019 bis zum 31.08.2021 - für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützt werden – gewährt wurde.

Die Verlängerung der Erklärungsfrist ist dabei ausdrücklich auf den Veranlagungszeitraum 2019 beschränkt, sodass für das Jahr 2020 nach aktuellem Stand wieder die regulären Abgabefristen gelten werden. Gerne möchte man die Mandanten daher schon jetzt sensibilisieren, dass auch bald die Unterlagen zur Erstellung der Erklärung für das Jahr 2020 benötigt werden.

Gerade bei Neumandanten oder Steuerpflichtigen, die Unterlagen nur schleppend einreichen, kann das den reibungslosen Ablauf innerhalb der Bearbeitung der Erklärungen stören und einen erheblichen Zeitaufwand verursachen.

Die Checkliste für die Einkommensteuererklärung 2020

Um Ihnen die ersten Schritte mit Ihren Mandanten zur erleichtern, haben wir die „Checkliste für die Einkommensteuererklärung 2020“ für Sie in der NWB Datenbank publiziert. Hier werden Sie durch die einzelnen Themengebiete wie z. B. allgemeine Angaben, Sonderausgaben, gewerbliche Tätigkeit etc. geführt und können dies ihren Mandanten an die Hand geben.

Die allgemeinen Angaben umfassen die Daten zur Person und berücksichtigen neben der Ehefrau auch etwaige Kinder. Weiter werden alle erforderlichen Auskünfte zur Berücksichtigung der Kinder abgefragt, unter anderem das Alter, die Schulausbildung, evtl. Kinderbetreuungskosten usw.

Nicht zu vergessen bei der Erfassung der Kinder in der Einkommensteuererklärung 2020 ist das Kindergeld: Im Jahr 2020 wurde ein Bonus für alle Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, in Höhe von 300 € je Kind ausgezahlt, der entsprechend erhöhend eingetragen werden muss. Hier sollte der Steuerberater seine besserverdienenden Mandanten darauf hinweisen, dass es ggf. zu Nachzahlungen kommen kann, da der Kinderfreibetrag nicht simultan zum Kindergeld angepasst wurde.

Doch was tun bei der Dokumentation des Jahresabschlusses?

Der Anspruch an die Mitarbeiter und die Kanzleien ist hoch und oftmals ist der Wunsch nach Einheitlichkeit der Bearbeitung des Jahresabschlusses durch die einzelnen Mitarbeiter gegeben, dies insbesondere bei Ausfällen von Mitarbeitern.Hier ist es notwendig, dass sich jeder Mitarbeiter schnell in die weitere Erstellung und Bearbeitung des Jahresabschlusses einarbeiten kann, auch um die fristgerechte Abgabe der Erklärungen zu gewährleisten.

Wir bieten Ihnen mit unseren Excel-Tabellen „Dokumentation für den Jahresabschluss“ eine Hilfestellung mit Berechnungen an, in die sich die Mitarbeiter und Steuerberater leicht einfinden können.

Folgende Dokumentationen können Sie übersichtlich im Tool vornehmen:

  • Verbindlichkeiten
  • aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten
  • Rückstellungen
  • Forderungen
  • Umsatzsteuer
  • Lohn etc.
Diese beiden Arbeitshilfen sind unter anderem Bestandteil von NWB PRO und unter folgenden Links in der NWB Datenbank verfügbar:

 

NWB PRO. Mit Sicherheit die bessere Lösung.

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