„Ist Ihre Rente sicher?“ – Zum Thema Pensionszusagen

Der demografische Wandel beschäftigt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen, und auch im Zusammenhang mit Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer ist er ein Thema: Angehörige Geschäftsführer der Boomer-Generation bereiten Ihren Rückzug aus ihrem aktiven Erwerbsleben und den Eintritt in die Rentenphase vor; die Nachrückergeneration möchte rechtzeitig, risikominimiert und steueroptimiert ihre Altersvorsorge sichern. 

Das bedeutet für die Beratung, dass es sich bei den GmbH-Geschäftsführern nicht um eine homogene Zielgruppe, sondern vielmehr um unterschiedliche Zielgruppen handelt.

Wenn der Betriebsprüfer kommt …

… bedeutet das nicht, dass in den vergangenen Jahren nicht beanstandete Ausgestaltungen von Pensionszusagen auch in den Folgejahren ohne Beanstandungen bleiben. Denn nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung müssen alle einschlägigen Besteuerungsgrundlagen – also auch jede Pensionszusage – erneut geprüft werden, etwa auch darauf, ob bei früheren Prüfungen eine falsche Rechtsauffassung zugrunde gelegt worden ist. Also wird der Betriebsprüfer die jeweilige Pensionszusage immer u. a. darauf abklopfen,

  • ob nicht eine vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorliegt,
  • ob die Pensionszusage einem Drittvergleich hinsichtlich Höhe und Erdienbarkeit standhält,
  • ob die formellen Anforderungen des § 6a EStG (Pensionsrückstellungen) erfüllt sind,
  • ob die Ausgestaltung der Pensionszusage wirksam und eindeutig ist.

Fortlaufende Beobachtung und Betreuung der Pensionszusage

Nicht nur, um unerfreulichen Ergebnissen durch die Betriebsprüfung zuvorzukommen, sollten bestehende Pensionszusagen immer wieder durch Berater hinsichtlich

  • Vertragsgestaltung
  • rechtlicher
  • bilanzieller und
  • finanzieller Lage

auf den Prüfstand gestellt, Gestaltungen erarbeitet und umgesetzt werden. Dasselbe gilt für eine Neueinrichtung einer Pensionszusage. Auch empfiehlt es sich, für diesen Prozess Generalisten- und Spezialistenwissen zu bündeln – etwa das von Steuer- oder Wirtschaftsberatern einerseits und von Rechtsanwälten oder Rentenberatern andererseits, die gemeinsam Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen ausloten. Wie genau eine bestehende Pensionszusage neugestaltet werden kann oder sollte, ist ebenso wie die Neueinrichtung einer Pensionszusage immer abhängig vom Einzelfall. Eine etwaige Neugestaltung und Neueinrichtung werden dabei auch stets die Pensionsrisiken und deren Verteilung im Auge haben.

Fazit: Bei der Beratung von Unternehmen und deren GmbH-Geschäftsführern hinsichtlich Pensionszusagen gibt es kein „Schema F“

 

Unser Buchtipp

 

Buch Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer

Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer

Betriebsprüfungsfalle. Restrukturierung von Pensionszusagen. Kapital statt Rente. Reduzierung der Verpflichtung. Rente und Gehalt. Abfindung/Kapitalisierung. Rentner-GmbH. Unternehmensnachfolge/Betriebsaufgabe. Neueinrichtung einer Pensionszusage.

Von Jürgen Pradl, gerichtlich zugelassener Rentenberater und Kevin Pradl, LL.B, MPM, gerichtlich zugelassener Rentenberater.

5. Auflage. 2024. LX, 942 Seiten. Gebunden. 978-3-482-57605-8

Preis: 109,00 €
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