Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Früher galt die Überlassung eines Firmenwagens noch als Privileg der Geschäftsleitung und anderer Führungskräfte, heute ist sie aus dem Berufsalltag kaum mehr wegzudenken. Bei einigen Arbeitnehmern ist die Überlassung eines Firmenwagens zum selbstverständlichen Bestandteil der Entlohnung geworden.

Wandel der Firmenwagenbesteuerung im Zeichen der Umwelt

Neben arbeitsrechtlichen Implikationen wirft die private Nutzung eines Firmenwagens außerdem steuerliche Fragestellungen auf, die regelmäßig in Lohnsteuer-Außenprüfungen aufgegriffen werden. Nicht zuletzt aus politökonomischen Gründen unterliegen die Regelungen rund um die Dienst- und Firmenwagenbesteuerung zudem einem fortlaufenden Wandel.

Um die Umweltverträglichkeit im Straßenverkehr zu erhöhen und nachhaltige Verkehrsmodelle zu etablieren, wurden zuletzt zahlreiche Maßnahmen im Bereich der steuerlichen Förderung der Elektromobilität umgesetzt. Die Finanzverwaltung begleitet diesen Prozess mit diversen BMF-Schreiben, Erlassen und Verfügungen, die naturgemäß auch Abgrenzungsprobleme enthalten.

Bestens informiert für die Praxis

Um Streitigkeiten mit den Finanzbehörden zu vermeiden, sollten Steuerpraktiker deshalb mögliche Problemfelder rasch identifizieren und steuerlich optimal behandeln. Das aktuelle Themenspecial „E-Mobilität und Steuern – Schnellladung für Ihren Wissens-Akku!“ fasst die wichtigsten Bestimmungen aus dem Bereich der Elektromobilität, unter gleichzeitiger Beachtung der Besonderheiten im Zuge der Corona-Pandemie, zusammen und erläutert diese aus steuerpraktischer Sicht.

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