Übertragung von Unternehmensvermögen – Chancen und Risiken in Zeiten von Covid-19

Die Corona-Pandemie hat sowohl gesellschaftlich und als auch wirtschaftlich massive Umbrüche mit sich gebracht. Ob sich die Gesellschaft nach Corona wesentlich anders zeigen wird als vorher oder ob es „danach“ wieder so ist wie „vorher“, wird sich zeigen. Derzeit sieht jedoch einiges so aus, als würde ein Umdenken stattfinden.

Leichter ist es da, den wirtschaftlichen Bereich zu betrachten, wenn auch nicht unbedingt erfreulicher. Zwar versucht die Bundesregierung, mit verschiedenen Maßnahmen die Wirtschaft zu stützen. Trotzdem kam es in den letzten Monaten für viele Unternehmen und Unternehmer doch zu massiven Mittelabflüssen. Auch wenn gerade im deutschen Mittelstand die „Kriegskassen“ traditionell gut gefüllt sind, sind sie nach der doch recht langen unruhigen Zeit inzwischen stark abgeschmolzen, wenn nicht sogar aufgebraucht. Viele Unternehmer fragen sich, mit welchen Steuererhöhungen in der Zukunft gerechnet werden muss und ob die derzeitige Situation für Übertragungen an die nächste Generation oder auch an eine Stiftung genutzt werden kann und sollte.

In der Beratungspraxis lässt sich gerade bei Unternehmern, deren Unternehmen nicht in bedrohlicher Weise durch die Corona-Krise betroffen sind, erheblicher Gestaltungswille mit Blick auf die Nutzung der aktuellen erbschaftsteuerlichen Privilegierungsvorschriften sowie der Sorge um zukünftige Steuererhöhungen feststellen.

Das Wesentliche in Kürze:

  • Die im Mittelstand weit verbreitete Erwartung der Einführung von Steuererhöhungen und/oder neuen Steuern erscheint fiskalpolitisch als tatsächlich denkbares Szenario. Gestaltungen allein in Erwartung einer möglichen Vermögensteuer oder Vermögensabgabe anzustoßen, erscheint aber noch verfrüht, zumal weder das Ob noch die Ausgestaltung einer solchen Belastung absehbar sind.

  • Gerade in Branchen, die nicht mit dauerhaften Gewinnrückgängen oder gar Insolvenzen rechnen müssen, kann die schwierige wirtschaftliche Situation der letzten Monate durchaus eine Chance zur schenkungsteuerlich günstigen Übertragung von Vermögen an die nächste Generation oder auch eine Stiftung sein.

  • Wurden Anträge auf Kurzarbeit gestellt oder Corona-Kreditprogramme in Anspruch genommen, sollten diese Aspekte bei der Steuerplanung besonders bedacht werden.

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