Bestätigungsvermerk (HGB)

Prof. Dr. Carsten Theile

1. Begriff und allgemeine Funktion

Der Bestätigungsvermerk ist das Abschlussdokument des Wirtschaftsprüfers (ggf. vereidigter Buchprüfer) nach durchgeführten betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere des Jahres- und Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht.

In ihm wird Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung beschrieben; anzugeben sind die vom Unternehmen angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und die vom Prüfer angewandten Prüfungsgrundsätze. Schließlich hat der Bestätigungsvermerk eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten.

Im Gegensatz zum Prüfungsbericht ist der Bestätigungsvermerk Gegenstand der Pflichtoffenlegung von Kapitalgesellschaften (& Co.) ab Mittelformat. Die allgemeine Öffentlichkeit soll so erfahren, ob der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der GoB und sonstiger anzuwendender Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Unternehmens vermittelt. Nur auf bestandsgefährdende Risiken ist gesondert einzugehen; im Übrigen trifft der Bestätigungsvermerk kein Urteil oder Gütesiegel über die wirtschaftliche Situation des geprüften Unternehmens. Genau ein solches Urteil wird aber von Teilen der Öffentlichkeit mit der Funktion des Bestätigungsvermerks assoziiert. Diese Diskrepanz wird auch als Erwartungslücke bezeichnet.

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