Wo Sie junge Mandanten erreichen können

Erfolgreiche Jung-Unternehmer sind eine besonders attraktive Mandantengruppe, sichern Sie – eine gute Mandantenbindung vorausgesetzt – doch maßgeblich die Zukunftsfähigkeit einer Kanzlei.

Über klassische Plattformen allerdings lassen sich junge Mandanten nur mit hohen Streuverlusten erreichen. Lohnenswerter ist es, Plattformen in den Blick zu nehmen, die verstärkt von jungen Menschen frequentiert werden. Ein Überblick.

Facebook ist out – die vier wichtigsten sozialen Netzwerke für junge Menschen

Keine Frage, Facebook zählt nach wie vor zu den wichtigsten sozialen Netzwerken überhaupt. Auch die Generationen Y und Z haben hier meist ein Konto, den Großteil ihrer Zeit allerdings verbringen sie woanders. Die wichtigsten Plattformen für die aufstrebende Business-Generation sind:

  1. YouTube
  2. Instagram
  3. Snapchat
  4. TikTok

Prinzipiell gilt dabei: Jedes soziale Netzwerk hat seine eigenen Regeln. Es genügt daher nicht, nur Präsenz zu zeigen. Der veröffentlichte Content muss vielmehr zum genutzten Kanal passen, um die Aufmerksamkeit junger Mandanten auf sich zu ziehen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.

YouTube – schon lange dabei, aber noch immer angesagt

YouTube ist, wegen seines in der schnellen Online-Welt fast schon biblischen Bestandalters von über 15 Jahren, ein echtes Urgestein, das dennoch gerne auch von jungen Menschen frequentiert wird. Der Vorteil: Die Regeln für die Video-Produktion sind vergleichsweise konservativ und ermöglichen es Kanzleien damit auch, in Eigenregie Videos mit Mehrwert zu produzieren.

Instagram – die Kraft der (Schau-)Bilder

Auch Instagram hat unter jungen Menschen eine enorme Reichweite. Dass Instagram in erster Linie ein visuelles Medium ist, macht den Marketing-Einstieg für viele Kanzleien etwas holprig. Dabei lassen sich auch typische Steuerberater-Themen sehr gut bildlich aufbereiten. Selbst komplizierte steuerliche Sachverhalte lassen sich mit Hilfe einer Infografik häufig hervorragend veranschaulichen. Bei Ihrer Zielgruppe haben Sie mit entsprechendem Content schnell einen Stein im Brett – und können sich langfristig eine beträchtliche Anzahl an Followern aufbauen. Bedingung hierfür ist allerdings, dass Ihre Schaubilder und Grafiken nicht nur inhaltlich überzeugen, sondern auch bei der Umsetzung ein gewisses Niveau erreichen. Liegen entsprechende Kompetenzen nicht bei Ihrer Kanzlei, lohnt es sich, mit einem externen Grafikdesigner zusammenzuarbeiten.

Snapchat – vollste Aufmerksamkeit garantiert

Das Besondere an Snapchat: Die kurzen Inhalte („Snaps“) verschwinden schon nach wenigen Minuten wieder und können nicht beliebig häufig wiederholt werden. Durch diesen Umstand entzieht sich Snapchat der Logik klassischer Marketing-Kampagnen. Er hat allerdings auch einen sehr großen Vorteil: Nutzer des Instant-Messaging-Diensts müssen besonders gut aufpassen, sodass ein Snap vergleichsweise viel Aufmerksamkeit erfährt. Da die Flüchtigkeit eines Snaps stark einer Face-to-Face-Kommunikation ähnelt, können Steuerberater mit Fotos oder kurzen Clips zudem sehr authentisch wirken. Wegen der Eigenwilligkeit von Snapchat empfiehlt sich allerdings auch hier das Hinzuziehen eines externen Experten.

TikTok – wo die Uhren besonders schnell ticken

Nutzer des noch recht jungen Videoportals TikTok wollen zwei Dinge: schnelle und gute Unterhaltung auf dem Smartphone. Als Steuerberater müssen Sie in Ihren kurzen Clips daher sofort zur Sache kommen – und das möglichst unterhaltsam. Keine ganz leichte Aufgabe, dennoch lohnt sich ein Experiment mit TikTok. Zumal das Portal nicht nur bei Teenagern und sehr jungen Erwachsenen, sondern auch bei älteren Nutzern immer mehr Anklang findet. 

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