Kapitalertragsteuer

Steuerrecht | 24.08.2019

In welchen Fällen wird bei Körperschaften eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt?

Bei Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, für die ein Freibetrag nach § 24 oder § 25 KStG gewährt wird, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausgestellt werden, wenn deren Einkommen den Freibetrag von 5.000 € bzw. 15.000 € nicht übersteigt.

Rechnungswesen | 19.12.2018

Gestaltungsmöglichkeiten für Kapitalgesellschaften durch den neuen Realteilungserlass vom 19.12.2018

Mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur Realteilung vom 19.12.2018 folgt nun endlich auch die Finanzverwaltung der grundlegenden Meinung des BFH zur Abgrenzung einer echten und unechten Realteilung sowie der Definition einer begünstigten Realteilung, welche bereits seit Längerem sowohl in der Literatur als auch in der Praxis verstärkt diskutiert wurde.
Steuerrecht | 16.01.2019

Sparer-Freibetrag

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in den VZ 2007-2008 nach Abzug der Werbungskosten ein Betrag von 750 € abzuziehen (Sparer-Freibetrag). Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Freibetrag von 1 500 € gewährt.Ab dem VZ 2009 wird anstelle des Sparer-Freibetrags ein Sparer-Pauschbetrag gewährt.
Steuerrecht | 31.10.2019

Behandlung neuer Anteile aus Umstrukturierungen (FG)

Werden aufgrund einer Unternehmensumstrukturierung bestehende Anteile (Aktien) durch Anteile an umfirmierten bzw. neu gegründeten Tochtergesellschaften ersetzt, führt dies nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen.
Steuerrecht | 16.09.2019

Kapitalertragsteuer (ab 2009)

Kapitalerträge unterliegen ab 2009 größtenteils dem Steuerabzug. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den §§ 43 ff. EStG. Bei Kapitaleinnahmen im Privatvermögen hat der Steuerabzug größtenteils Abgeltungscharakter, im Rahmen anderer Einkunftsarten stellt der Abzug nach wie vor lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar.
Steuerrecht | 05.03.2019

Die Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

Bislang war nicht abschließend geklärt, inwieweit nach dem 31.12.2008 vereinnahmte Stückzinsen als Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art der Besteuerung unterliegen, wenn das veräußerte Wertpapier vor dem 1.1.2009 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abgeltungsteuer) erworben worden war.

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